3. Mose 14 – 16
Kapitel 14
14 Und Jehova redete weiter zu Moses, indem [er] sprach: 2 „Dies wird das Gesetz des Aussätzigen werden am Tag der Feststellung seiner Reinigung, wenn er zum Priester gebracht werden soll. 3 Und der Priester soll aus dem Lager hinausgehen, und der Priester soll schauen; und wenn die Plage des Aussatzes an dem Aussätzigen geheilt worden ist, 4 dann soll der Priester Befehl geben; und er soll zu seiner Reinigung zwei lebende reine Vögel und Zedernholz und karmesinfarbenen Stoff und Ysop nehmen. 5 Und der Priester soll Befehl geben, und der eine Vogel soll in einem irdenen Gefäß über fließendem Wasser getötet werden. 6 Was den lebenden Vogel betrifft, er sollte ihn und das Zedernholz und den karmesinfarbenen Stoff und den Ysop nehmen, und er soll sie und den lebenden Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem fließenden Wasser getötet worden ist. 7 Dann soll er es siebenmal auf den spritzen, der sich vom Aussatz reinigt, und er soll ihn für rein erklären, und er soll den lebenden Vogel über das offene Feld hin wegsenden.
8 Und der sich Reinigende soll seine Kleider waschen und all sein Haar abscheren und sich im Wasser baden und soll rein sein, und danach kann er ins Lager kommen. Und er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes wohnen. 9 Und am siebten Tag soll es geschehen, daß er all sein Haar auf seinem Kopf und an seinem Kinn und seine Augenbrauen abscheren sollte. Ja er sollte all sein Haar abscheren, und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er soll rein sein.
10 Und am achten Tag wird er zwei fehlerlose junge Widder nehmen und ein fehlerloses weibliches Lamm, das in seinem ersten Jahr [steht], und drei zehntel Epha Feinmehl als Getreideopfer, mit Öl angefeuchtet, und ein Log-Maß Öl; 11 und der Priester, der ihn für rein erklärt, soll den Mann, der sich reinigt, und diese Dinge vor Jehova an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft stellen. 12 Und der Priester soll den einen jungen Widder nehmen und ihn zusammen mit dem Log-Maß Öl zum Schuldopfer darbieten und soll sie als ein Webeopfer vor Jehova hin und her weben. 13 Und er soll den jungen Widder an dem Ort schlachten, wo man das Sündopfer und das Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte, denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester. Es ist etwas Hochheiliges.
14 Und der Priester soll etwas von dem Blut des Schuldopfers nehmen, und der Priester soll es auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich reinigt, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 15 Und der Priester soll etwas von dem Log-Maß Öl nehmen und es auf die linke hohle Hand des Priesters gießen. 16 Und der Priester soll seinen rechten Finger in das Öl tauchen, das sich auf seiner linken hohlen Hand befindet, und soll etwas von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor Jehova spritzen. 17 Und von dem Rest des Öls, das sich auf seiner hohlen Hand befindet, wird der Priester etwas auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich reinigt, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, über das Blut des Schuldopfers. 18 Und was von dem Öl, das sich auf der hohlen Hand des Priesters befindet, übriggeblieben ist, wird er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und der Priester soll für ihn vor Jehova Sühne leisten.
19 Und der Priester soll das Sündopfer darbieten und Sühne leisten für den, der sich von seiner Unreinheit reinigt, und danach wird er das Brandopfer schlachten. 20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Getreideopfer auf dem Altar opfern, und der Priester soll für ihn Sühne leisten; und er soll rein sein.
21 Ist er aber gering und hat nicht Mittel genug, dann soll er einen jungen Widder als ein Schuldopfer für ein Webeopfer nehmen, um für ihn Sühne zu leisten, und ein zehntel Epha Feinmehl, mit Öl angefeuchtet, als ein Getreideopfer und ein Log-Maß Öl 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so wie er die Mittel haben mag, und die eine soll als ein Sündopfer dienen und die andere als ein Brandopfer. 23 Und am achten Tag soll er sie zur Feststellung seiner Reinigung zum Priester an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova bringen.
24 Und der Priester soll den jungen Widder des Schuldopfers und das Log-Maß Öl nehmen, und der Priester soll sie als Webeopfer vor Jehova hin und her weben. 25 Und er soll den jungen Widder des Schuldopfers schlachten, und der Priester soll etwas von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich reinigt, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 26 Und der Priester wird etwas von dem Öl auf die linke hohle Hand des Priesters gießen. 27 Und der Priester soll mit seinem rechten Finger etwas von dem Öl, das auf seiner linken hohlen Hand ist, siebenmal vor Jehova spritzen. 28 Und der Priester soll etwas von dem Öl, das auf seiner hohlen Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich reinigt, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, über die Stelle des Schuldopferblutes. 29 Und was von dem Öl übriggeblieben ist, das auf der hohlen Hand des Priesters ist, wird er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, um vor Jehova für ihn Sühne zu leisten.
30 Und er soll die eine der Turteltauben oder der jungen Tauben, für die er die Mittel haben mag, darbieten, 31 die eine von ihnen, für die er die Mittel haben mag, als ein Sündopfer und die andere als ein Brandopfer mitsamt dem Getreideopfer; und der Priester soll für den, der sich reinigt, vor Jehova Sühne leisten.
32 Dies ist das Gesetz für den, der die Plage des Aussatzes an sich hatte, der bei der Feststellung seiner Reinigung nicht die Mittel haben mag.“
33 Und Jehova redete dann zu Moses und Aaron, indem [er] sprach: 34 „Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch als Besitz gebe, und ich setze wirklich die Plage des Aussatzes an ein Haus des Landes eures Besitztums, 35 dann soll der, dem das Haus gehört, kommen und dem Priester mitteilen und sagen: ‚Etwas wie eine Plage hat sich mir im Haus gezeigt.‘ 36 Und der Priester soll Befehl geben, und man soll das Haus ausräumen, ehe der Priester hereinkommt, die Plage zu besehen, damit er nicht alles, was im Haus ist, für unrein erklärt; und danach wird der Priester hereinkommen, um das Haus zu besehen. 37 Wenn er die Plage gesehen hat, falls sich dann die Plage an den Wänden des Hauses mit gelblichgrünen oder rötlichen Vertiefungen [zeigt], und sie erscheinen tiefer als die Wandoberfläche, 38 dann soll der Priester aus dem Haus hinausgehen an den Eingang des Hauses, und er soll das Haus sieben Tage unter Quarantäne stellen.
39 Und der Priester soll am siebten Tag zurückkehren und soll [es] besichtigen; und wenn sich die Plage an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat, 40 dann soll der Priester Befehl geben, und man soll die Steine herausreißen, an denen die Plage ist, und man soll sie aus der Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfen. 41 Und er wird das Haus innen ringsum abkratzen lassen, und man soll den Lehmmörtel, den man abgehauen hat, aus der Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten. 42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der früheren Steine einsetzen; und er wird anderen Lehmmörtel nehmen, und er soll das Haus verputzen lassen.
43 Wenn aber die Plage wiederkehrt und sie tatsächlich im Haus ausbricht, nachdem man die Steine herausgerissen und nachdem man das Haus behauen und es verputzt hat, 44 dann soll der Priester hereinkommen und eine Besichtigung vornehmen; und wenn sich die Plage im Haus ausgebreitet hat, ist es ein bösartiger Aussatz im Haus. Es ist unrein. 45 Und er soll das Haus mit seinen Steinen und seinem Holzwerk und allem Lehmmörtel des Hauses niederreißen lassen und soll es aus der Stadt hinaustragen lassen an einen unreinen Ort. 46 Wer immer aber in das Haus kommt an irgendeinem der Tage, da es unter Quarantäne steht, wird unrein sein bis zum Abend; 47 und wer immer sich in dem Haus niederlegt, sollte seine Kleider waschen, und wer immer in dem Haus ißt, sollte seine Kleider waschen.
48 Kommt jedoch der Priester, kommt er und besichtigt [es] wirklich, und da hat sich nun die Plage in dem Haus nicht ausgebreitet, nachdem das Haus verputzt worden ist, dann soll der Priester das Haus für rein erklären, weil die Plage geheilt worden ist. 49 Und er soll zwei Vögel und Zedernholz und karmesinfarbenen Stoff und Ysop nehmen, um das Haus von Sünde zu reinigen. 50 Und er soll den einen Vogel in einem irdenen Gefäß über fließendem Wasser töten. 51 Und er soll das Zedernholz und den Ysop und den karmesinfarbenen Stoff und den lebenden Vogel nehmen und sie in das Blut des getöteten Vogels und in das fließende Wasser tauchen, und er soll es siebenmal gegen das Haus spritzen. 52 Und er soll das Haus mit dem Blut des Vogels und dem fließenden Wasser und dem lebenden Vogel und dem Zedernholz und dem Ysop und dem karmesinfarbenen Stoff entsündigen. 53 Und er soll den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins freie Feld wegsenden und soll für das Haus Sühne leisten; und es soll rein sein.
54 Dies ist das Gesetz über irgendeine Plage des Aussatzes und über den krankhaften Haarausfall 55 und über den Aussatz am Kleid und im Haus 56 und über den Ausschlag und den Grind und den Fleck, 57 um Unterweisung darüber zu geben, wann etwas unrein ist und wann etwas rein ist. Dies ist das Gesetz über den Aussatz.“
Kapitel 15
15 Und Jehova redete weiter zu Moses und Aaron, indem [er] sprach: 2 „Redet zu den Söhnen Israels, und ihr sollt zu ihnen sagen: ‚Falls irgendein Mann einen Ausfluß aus seinem Zeugungsorgan bekommt, so ist sein Fluß unrein. 3 Und dies wird seine Unreinheit durch seinen Fluß werden: Ob sein Zeugungsorgan einen Ausfluß hat fließen lassen oder ob sein Zeugungsorgan verstopft ist von seinem Ausfluß, so [liegt] Unreinheit bei ihm [vor].
4 Jedes Bett, auf dem derjenige, der einen Ausfluß hat, liegen mag, wird unrein sein, und jeder Gegenstand, auf dem er sitzen mag, wird unrein sein. 5 Und jemand, der sein Bett berührt, sollte seine Kleider waschen, und er soll sich im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 6 Und wer immer auf dem Gegenstand sitzt, auf dem derjenige gesessen hat, der einen Ausfluß hat, sollte seine Kleider waschen, und er soll sich im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Und wer immer das Fleisch dessen berührt, der einen Ausfluß hat, sollte seine Kleider waschen, und er soll sich im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Und falls der mit einem Ausfluß Behaftete auf jemand, der rein ist, spuckt, dann soll dieser seine Kleider waschen und im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Und irgendein Sattel, auf dem derjenige geritten ist, der einen Ausfluß hat, wird unrein sein. 10 Und jeder, der irgend etwas berührt, was er gerade unter sich hat, wird unrein sein bis zum Abend; und wer dergleichen [Dinge] trägt, wird seine Kleider waschen, und er soll im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und jeder, den derjenige, der einen Ausfluß hat, berühren mag, wenn er seine Hände nicht im Wasser abgespült hat, soll dann seine Kleider waschen und im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Und ein irdenes Gefäß, das derjenige, der einen Ausfluß hat, berührt, sollte zerschlagen werden; und irgendein hölzernes Gefäß sollte mit Wasser abgespült werden.
13 Falls nun derjenige, der einen Ausfluß hat, von seinem Ausfluß rein wird, soll er für sich dann sieben Tage für seine Reinigung abzählen, und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in fließendem Wasser baden; und er soll rein sein. 14 Und am achten Tag sollte er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, und er soll vor Jehova an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft kommen und sie dem Priester geben. 15 Und der Priester soll sie darbieten, die eine als ein Sündopfer und die andere als ein Brandopfer; und der Priester soll für ihn hinsichtlich seines Ausflusses vor Jehova Sühne leisten.
16 Falls nun einem Mann ein Samenerguß abgeht, dann soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguß kommt, soll mit Wasser gewaschen werden und unrein sein bis zum Abend.
18 Was eine Frau betrifft, bei der ein Mann mit einem Samenerguß liegen mag, sie sollen im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
19 Und falls eine Frau einen Ausfluß hat und sich ihr Ausfluß an ihrem Fleisch als Blut erweist, sollte sie sieben Tage in ihrer menstrualen Unreinigkeit bleiben, und jeder, der sie berührt, wird unrein sein bis zum Abend. 20 Und alles, worauf sie sich in ihrer menstrualen Unreinigkeit legt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und jeder, der ihr Bett berührt, sollte seine Kleider waschen, und er soll im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 22 Und jeder, der irgendeinen Gegenstand berührt, auf dem sie gesessen hat, sollte seine Kleider waschen, und er soll im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Und wenn es das Bett oder ein anderer Gegenstand war, auf dem sie gesessen hat, wird er dadurch, daß er ihn berührt, unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann gar bei ihr liegt und ihre menstruale Unreinigkeit auf ihn kommt, dann soll er sieben Tage unrein sein, und jedes Bett, auf das er sich legen mag, wird unrein sein.
25 Was eine Frau betrifft, falls der Ausfluß ihres Blutes viele Tage fließen sollte, wenn es nicht die regelmäßige Zeit ihrer menstrualen Unreinigkeit ist, oder falls sie einen Fluß haben sollte, [der] länger [dauert] als ihre menstruale Unreinigkeit, so werden sich alle Tage ihres unreinen Ausflusses so erweisen wie in den Tagen ihrer menstrualen Unreinigkeit. Sie ist unrein. 26 Jedes Bett, auf dem sie an irgendwelchen Tagen ihres Ausflusses liegt, wird für sie wie das Bett ihrer menstrualen Unreinigkeit werden, und jeder Gegenstand, auf dem sie sitzen mag, wird unrein werden wie die Unreinheit ihrer menstrualen Unreinigkeit. 27 Und jeder, der diese [Dinge] berührt, wird unrein sein, und er soll seine Kleider waschen und im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
28 Wenn sie jedoch von ihrem Ausfluß rein geworden ist, so soll sie für sich sieben Tage abzählen, und danach wird sie rein sein. 29 Und am achten Tag sollte sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, und sie soll sie zum Priester an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft bringen. 30 Und der Priester soll die eine zu einem Sündopfer machen und die andere zu einem Brandopfer; und der Priester soll für sie hinsichtlich ihres unreinen Ausflusses vor Jehova Sühne leisten.
31 Und ihr sollt die Söhne Israels von ihrer Unreinheit abgesondert halten, damit sie nicht in ihrer Unreinheit sterben, weil sie meine Stiftshütte verunreinigen, die in ihrer Mitte ist.
32 Dies ist das Gesetz in bezug auf den, der einen Ausfluß hat, und den, dem ein Samenerguß abgehen mag, so daß er dadurch unrein wird, 33 und die menstruierende Frau in ihrer Unreinigkeit und irgendeinen, der einen fließenden Ausfluß hat, ob eine männliche oder weibliche Person, und in bezug auf einen Mann, der sich zu einer unreinen Frau legt.‘ “
Kapitel 16
16 Und Jehova redete dann zu Moses nach dem Tod zweier Söhne Aarons, die dafür, daß sie vor Jehova hingetreten waren, starben. 2 Und Jehova sprach dann zu Moses: „Rede zu Aaron, deinem Bruder, daß er nicht zu jeder Zeit an die heilige Stätte innerhalb des Vorhangs kommen sollte, vor den Deckel, der auf der Lade ist, damit er nicht stirbt; denn in einer Wolke werde ich über dem Deckel erscheinen.
3 Mit folgendem sollte Aaron an die heilige Stätte kommen: mit einem jungen Stier für ein Sündopfer und einem Widder für ein Brandopfer. 4 Er sollte das heilige lange Leinengewand anziehen, und die leinenen Beinkleider sollten auf sein Fleisch kommen, und er sollte sich mit der leinenen Schärpe gürten und sich den leinenen Turban umwinden. Es sind heilige Kleider. Und er soll sein Fleisch im Wasser baden und sie anziehen.
5 Und von der Gemeinde der Söhne Israels sollte er zwei Ziegenböckchen für ein Sündopfer und einen Widder für ein Brandopfer nehmen.
6 Und Aaron soll den Sündopferstier, der für ihn selbst ist, darbringen, und er soll zugunsten seiner selbst und seines Hauses Sühne leisten.
7 Und er soll die beiden Böcke nehmen und sie vor Jehova an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft hinstellen. 8 Und Aaron soll über die beiden Böcke Lose ziehen, das eine Los für Jehova und das andere Los für Asasel. 9 Und Aaron soll den Bock, über den das Los für Jehova heraufkam, darbringen, und er soll ihn zu einem Sündopfer machen. 10 Der Bock aber, über den das Los für Asasel heraufkam, sollte lebend vor Jehova gestellt werden, damit man für ihn Sühne leistet, um ihn für Asasel in die Wildnis wegzusenden.
11 Und Aaron soll den Sündopferstier, der für ihn selbst ist, darbringen und zugunsten seiner selbst und seines Hauses Sühne leisten; und er soll den Sündopferstier, der für ihn selbst ist, schlachten.
12 Und er soll das Feuerbecken voll brennender Feuerkohlen vom Altar vor Jehova nehmen und seine beiden hohlen Hände voll feinen wohlriechenden Räucherwerks, und er soll sie innerhalb des Vorhangs bringen. 13 Auch soll er das Räucherwerk auf das Feuer vor Jehova legen, und die Wolke des Räucherwerks soll den Deckel der Lade überdecken, der auf dem ZEUGNIS ist, damit er nicht stirbt.
14 Und er soll etwas von dem Blut des Stieres nehmen und es mit seinem Finger vor den Deckel hin spritzen, ostwärts, und er wird etwas von dem Blut mit seinem Finger siebenmal vor den Deckel spritzen.
15 Und er soll den Bock des Sündopfers, der für das Volk ist, schlachten, und er soll sein Blut innerhalb des Vorhangs bringen und mit seinem Blut ebenso tun, wie er mit dem Blut des Stieres getan hat; und er soll es gegen den Deckel und vor den Deckel spritzen.
16 Und er soll für die heilige Stätte Sühne leisten hinsichtlich der Unreinheiten der Söhne Israels und hinsichtlich ihrer Auflehnungen in allen ihren Sünden; und auf diese Weise sollte er für das Zelt der Zusammenkunft tun, das inmitten ihrer Unreinheiten bei ihnen weilt.
17 Und kein anderer Mensch sollte sich im Zelt der Zusammenkunft vorfinden von der Zeit an, da er hineingeht, um an der heiligen Stätte Sühne zu leisten, bis er herauskommt; und er soll zugunsten seiner selbst und zugunsten seines Hauses und zugunsten der ganzen Versammlung Israels Sühne leisten.
18 Und er soll herauskommen zum Altar, der vor Jehova ist, und dafür Sühne leisten, und er soll etwas von dem Blut des Stieres und etwas von dem Blut des Bockes nehmen und es auf die Hörner des Altars ringsum tun. 19 Er soll auch etwas von dem Blut mit seinem Finger siebenmal auf ihn spritzen und ihn reinigen und ihn von den Unreinheiten der Söhne Israels heiligen.
20 Wenn er die Sühnung für die heilige Stätte und das Zelt der Zusammenkunft und den Altar beendet hat, soll er auch den lebenden Bock darbringen. 21 Und Aaron soll seine beiden Hände auf den Kopf des lebenden Bockes legen und über ihm alle Vergehungen der Söhne Israels und alle ihre Auflehnungen in allen ihren Sünden bekennen, und er soll sie auf den Kopf des Bockes tun und ihn durch einen bereitstehenden Mann in die Wildnis wegsenden. 22 Und der Bock soll auf sich alle ihre Vergehungen in ein wüstes Land tragen, und er soll den Bock in die Wildnis wegsenden.
23 Und Aaron soll in das Zelt der Zusammenkunft hineingehen und die leinenen Kleider abstreifen, die er anzog, als er an die heilige Stätte ging, und er soll sie dort niederlegen. 24 Und er soll sein Fleisch an heiliger Stätte im Wasser baden und seine Kleider anziehen und herauskommen und sein Brandopfer und das Brandopfer des Volkes darbieten und zu seinen eigenen Gunsten und zugunsten des Volkes Sühne leisten. 25 Und er wird das Fett des Sündopfers auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.
26 Was den betrifft, der den Bock für Asasel wegsandte, er sollte seine Kleider waschen, und er soll sein Fleisch im Wasser baden, und danach darf er ins Lager kommen.
27 Indes wird er den Sündopferstier und den Bock des Sündopfers, deren beider Blut hineingebracht worden ist, um an der heiligen Stätte Sühne zu leisten, hinausschaffen lassen, außerhalb des Lagers; und man soll ihre Häute und ihr Fleisch und ihren Mist im Feuer verbrennen. 28 Und derjenige, der sie verbrannt hat, sollte seine Kleider waschen, und er soll sein Fleisch im Wasser baden, und danach kann er ins Lager kommen.
29 Und es soll euch als eine Satzung auf unabsehbare Zeit dienen: Im siebten Monat, am Zehnten des Monats, solltet ihr eure Seelen [in Betrübnis] beugen, und ihr sollt keinerlei Arbeit tun, weder der Einheimische noch der ansässige Fremdling, der als Fremdling in eurer Mitte weilt. 30 Denn an diesem Tag wird für euch Sühne geleistet, um euch für rein zu erklären. Ihr werdet von allen euren Sünden vor Jehova rein sein. 31 Es ist ein Sabbat vollständiger Ruhe für euch, und ihr sollt eure Seelen [in Betrübnis] beugen. Es ist eine Satzung auf unabsehbare Zeit.
32 Und der Priester, der gesalbt wird und dessen Hand mit Macht gefüllt wird, damit [er] als Nachfolger seines Vaters als Priester dient, soll Sühne leisten und soll die leinenen Kleider anziehen. Es sind heilige Kleider. 33 Und er soll Sühne leisten für das heilige Heiligtum, und für das Zelt der Zusammenkunft und für den Altar wird er Sühne leisten; und für die Priester und für das ganze Volk der Versammlung wird er Sühne leisten. 34 Und dies soll euch als eine Satzung auf unabsehbare Zeit dienen, um für die Söhne Israels einmal im Jahr hinsichtlich all ihrer Sünden Sühne zu leisten.“
Demgemäß tat er so, wie Jehova es Moses geboten hatte.
Jule | 02.13.09 | 3. Mose, eigene Gedanken zum Geschehen, ergänzender Stoff, Text in der Bibel, Ausfluß, Blut, Bock für Asasel, Samenerguß, Sühnetag, Unreinheit | 16 Comments |