keine Angst mehr vor der „richterlichen Entscheidung“
Für jede Sache gibt es eine Zeit und eine richterliche Entscheidung.
Prediger 8,6
Wenn ein Kandidat eine Prüfung ablegt, sind zwei Tage wichtig: der Tag der Prüfung und der, an dem er das Ergebnis erfährt. Die Lebenszeit, die Gott jedem auf der Erde gewährt, entspricht dem ersten dieser Tage, aber der Tag des Urteils wird unweigerlich folgen.
Noch ist es nicht so weit. Wie verbringt der Mensch nun sein Leben, diese entscheidende „Testzeit“? – „Weil das Urteil über böse Taten nicht schnell vollzogen wird, darum ist das Herz der Menschenkinder in ihnen voll, Böses zu tun“ (Prediger 8,11). So ist das richterliche Ergebnis jetzt schon klar: schuldig, Prüfung nicht bestanden! Was ist da zu tun?
Das Predigerbuch sagt im gleichen Kapitel: „Ich weiß, dass es denen, die Gott fürchten, wohlergehen wird, weil sie sich vor ihm fürchten“ (V. 12).
Auch der Gottesfürchtige war schuldig. Aber für seine Schuld stand ein anderer im Gericht: Jesus Christus, der Sohn Gottes. Während der drei finsteren Stunden des Kreuzes trug Er das Gericht Gottes für fremde Schuld.
Jeder Sünder, der in Reue wegen seiner Sünden zu Gott umkehrt, darf nun erfahren: Der Herr Jesus Christus starb für mich. Darum muss der gläubige Christ keine Angst mehr haben vor der „richterlichen Entscheidung“. Ihm wurde alles vergeben. Er ist sogar gerechtfertigt, das heißt, er steht vor Gott, wie wenn er nicht gesündigt hätte. Das ist göttliche Gnade!
„Da wir nun gerechtfertigt worden sind aus Glauben, so haben wir Frieden mit Gott durch unseren Herrn Jesus Christus, durch den wir mittels des Glaubens auch den Zugang haben zu dieser Gnade, in der wir stehen.“ Römer 5,1.2
Jule | 09.23.13 | VdHS |
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