3. Mose 24 – 27

Kapitel 24

24 Und Jehova redete weiter zu Moses, indem [er] sprach: 2 „Gebiete den Söhnen Israels, daß sie für dich lauteres, gestoßenes Olivenöl für das Licht beschaffen, um die Lampe beständig leuchten zu lassen. 3 Außerhalb des Vorhangs des ZEUGNISSES im Zelt der Zusammenkunft sollte Aaron es herrichten vom Abend bis zum Morgen vor Jehova beständig. Es ist eine Satzung auf unabsehbare Zeit durch eure Generationen hindurch. 4 Auf dem Leuchter aus purem Gold sollte er die Lampen beständig vor Jehova herrichten.

5 Und du sollst Feinmehl nehmen und es zu zwölf ringförmigen Kuchen backen. Aus zwei zehntel Ẹpha sollte jeder ringförmige Kuchen bestehen. 6 Und du sollst sie in zwei Aufschichtungen, sechs in einer Aufschichtung, auf den aus purem Gold [bestehenden] Tisch vor Jehova legen. 7 Und du sollst lauteres, duftendes Harz auf jede Aufschichtung tun, und es soll als das Brot zu einem Erinnerungsteil dienen, ein Feueropfer für Jehova. 8 An einem Sabbattag nach dem anderen sollte er es beständig vor Jehova herrichten. Es ist ein auf unabsehbare Zeit mit den Söhnen Israels [geschlossener] Bund. 9 Und es soll Aaron und seinen Söhnen gehören, und sie sollen es an heiliger Stätte essen, denn es ist etwas Hochheiliges für ihn von Jehovas Feueropfern, als eine Bestimmung auf unabsehbare Zeit.“

10 Ein Sohn einer israelitischen Frau nun, der aber der Sohn eines ägyptischen Mannes war, begab sich mitten unter die Söhne Israels, und der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann begannen im Lager miteinander zu raufen. 11 Und der Sohn der Israelitin begann den NAMEN zu beschimpfen und Übles auf ihn herabzurufen. Da brachten sie ihn zu Moses. Übrigens war der Name seiner Mutter Schẹlomith, die Tochter Dịbris, vom Stamm Dan. 12 Dann legten sie ihn in Gewahrsam, bis eine deutliche Erklärung gemäß dem Bescheid Jehovas an sie erginge.

13 Und Jehova redete dann zu Moses, indem [er] sprach: 14 „Führ denjenigen, der Übles herabgerufen hat, aus dem Lager hinaus; und alle, die ihn gehört haben, sollen ihre Hände auf seinen Kopf legen, und die ganze Gemeinde soll ihn [mit Steinen] bewerfen. 15 Und du solltest zu den Söhnen Israels reden, indem [du] sagst: ‚Falls irgendein Mann Übles auf seinen Gott herabruft, so soll er sich für seine Sünde verantworten. 16 Wer also Jehovas Namen beschimpft, sollte unweigerlich zu Tode gebracht werden. Die ganze Gemeinde sollte ihn unbedingt mit Steinen bewerfen. Der ansässige Fremdling sollte ebenso wie der Einheimische zu Tode gebracht werden, wenn er den NAMEN beschimpft.

17 Und falls ein Mann irgendeine Menschenseele totschlägt, sollte er unweigerlich zu Tode gebracht werden. 18 Und wer die Seele eines Haustiers totschlägt, sollte Ersatz dafür leisten, Seele für Seele. 19 Und falls ein Mann seinem Genossen ein Gebrechen zufügen sollte, dann sollte ihm ebenso getan werden, wie er getan hat. 20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; ein Gebrechen von derselben Art, das er dem Menschen zufügen mag, das sollte ihm zugefügt werden. 21 Und wer ein Tier totschlägt, sollte es ersetzen, aber wer einen Menschen totschlägt, sollte zu Tode gebracht werden.

22 E i n e richterliche Entscheidung sollte für euch gelten. Es sollte sich erweisen, daß der ansässige Fremdling so wie der Einheimische ist, denn ich bin Jehova, euer Gott.‘ “

23 Danach redete Moses zu den Söhnen Israels, und sie führten denjenigen, der Übles herabgerufen hatte, aus dem Lager hinaus, und sie bewarfen ihn mit Steinen. So taten die Söhne Israels, wie Jehova es Moses geboten hatte.

 

Kapitel 25

25 Und Jehova redete ferner zu Moses auf dem Berg Sịnai, indem [er] sprach: 2 „Rede zu den Söhnen Israels, und du sollst zu ihnen sagen: ‚Wenn ihr schließlich in das Land kommt, das ich euch gebe, dann soll das Land einen Sabbat für Jehova beobachten. 3 Sechs Jahre solltest du dein Feld besäen, und sechs Jahre solltest du deinen Weingarten beschneiden, und du sollst den Ertrag des Landes einsammeln. 4 Doch im siebten Jahr sollte ein Sabbat vollständiger Ruhe für das Land eintreten, ein Sabbat für Jehova. Dein Feld sollst du nicht besäen, und deinen Weingarten sollst du nicht beschneiden. 5 Was aus den ausgefallenen Körnern deiner Ernte nachwächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht einsammeln. Es sollte ein Jahr vollständiger Ruhe für das Land eintreten. 6 Und der Sabbat[ertrag] des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Sklaven und deiner Sklavin und deinem Lohnarbeiter und dem bei dir Angesiedelten, denen, die als Fremdlinge bei dir weilen, 7 und deinem Haustier und dem wildlebenden Tier, das in deinem Land ist. Sein ganzer Ertrag sollte zum Essen dienen.

8 Und du sollst dir sieben Sabbatjahre zählen, siebenmal sieben Jahre, und die Tage der sieben Sabbatjahre sollen sich für dich auf neunundvierzig Jahre belaufen. 9 Und du sollst das laut tönende Horn im siebten Monat, am Zehnten des Monats, erschallen lassen; am Sühnetag solltet ihr das Horn in eurem ganzen Land erschallen lassen. 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und im Land Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Es wird ein Jubeljahr für euch werden, und ihr sollt ein jeder zu seinem Besitz zurückkehren, und ihr solltet ein jeder zu seiner Familie zurückkehren. 11 Ein Jubeljahr wird das fünfzigste Jahr für euch werden. Ihr sollt nicht säen noch das ernten, was im Boden aus den ausgefallenen Körnern nachwächst, noch die Trauben seiner unbeschnittenen Weinstöcke lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr. Es sollte euch etwas Heiliges werden. Vom Feld weg dürft ihr essen, was das Land hervorbringt.

13 In diesem Jubeljahr solltet ihr, ein jeder, zu seinem Besitz zurückkehren. 14 Wenn ihr nun eurem Genossen Ware verkaufen oder von der Hand eures Genossen kaufen solltet, so tut einander nicht unrecht. 15 Nach der Zahl der Jahre nach dem Jubeljahr solltest du von deinem Genossen kaufen; nach der Zahl der Ernteertragsjahre sollte er dir verkaufen. 16 Im Verhältnis zur Vielzahl der Jahre sollte er ihren Kaufpreis mehren, und im Verhältnis zur geringen [Zahl] der Jahre sollte er ihren Kaufpreis mindern, denn die Anzahl von Ernteerträgen ist das, was er dir verkauft. 17 Und keiner von euch soll seinem Genossen unrecht tun, und du sollst Furcht haben vor deinem Gott, denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 So sollt ihr meine Satzungen ausführen, und ihr solltet meine richterlichen Entscheidungen beobachten, und ihr sollt sie ausführen. Dann werdet ihr im Land gewiß in Sicherheit wohnen. 19 Und das Land wird tatsächlich seinen Fruchtertrag geben, und ihr werdet bestimmt bis zur Sättigung essen und darin in Sicherheit wohnen.

20 Falls ihr aber sagen solltet: „Was werden wir im siebten Jahr essen, da wir doch nicht säen oder unsere Ernteerträge einsammeln dürfen?“, 21 in diesem Fall werde ich euch bestimmt meinen Segen im sechsten Jahr entbieten, und es soll seinen Ernteertrag für drei Jahre liefern. 22 Und ihr sollt im achten Jahr säen, und ihr sollt vom alten Ernteertrag essen bis zum neunten Jahr. Bis sein Ernteertrag kommt, werdet ihr das Alte essen.

23 Das Land sollte also nicht für immer verkauft werden, denn das Land ist mein. Denn ansässige Fremdlinge und Ansiedler seid ihr von meinem Standpunkt aus. 24 Und im ganzen Land eures Besitzes solltet ihr dem Land das Rückkaufsrecht gewähren.

25 Falls dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitz verkaufen muß, so soll ein ihm nahe verwandter Rückkäufer kommen und zurückkaufen, was sein Bruder verkauft hat. 26 Und falls es sich erweist, daß jemand keinen Rückkäufer hat, und seine eigene Hand macht tatsächlich Gewinn, und er findet wirklich [Mittel] genug für seinen Rückkauf, 27 dann soll er die Jahre von dem Zeitpunkt an, da er es verkaufte, berechnen, und er soll das, was an Geld übrigbleibt, dem Mann zurückgeben, mit dem er den Verkauf tätigte, und er soll zu seinem Besitz zurückkehren.

28 Wenn aber seine Hand nicht [Mittel] genug findet, ihm zurückzuerstatten, so soll das, was er verkaufte, bis zum Jubeljahr in der Hand seines Käufers bleiben; und es soll im Jubeljahr [frei] ausgehen, und er soll zu seinem Besitz zurückkehren.

29 Falls nun ein Mann ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkaufen sollte, dann soll sein Rückkaufsrecht weiterbestehen, bis das Jahr seit der Zeit seines Verkaufs ganz zu Ende ist; sein Rückkaufsrecht sollte ein ganzes Jahr weiterbestehen. 30 Doch wenn es nicht zurückgekauft werden sollte, bevor das ganze Jahr für ihn voll geworden ist, soll das Haus, das sich in der Stadt befindet, die eine Mauer hat, dann für immer das Eigentum seines Käufers durch seine Generationen hindurch bleiben. Es sollte im Jubeljahr nicht [frei] ausgehen. 31 Die Häuser von Siedlungen jedoch, die keine Mauer ringsum haben, sollten als Teil des Feldes des Landes gerechnet werden. Das Rückkaufsrecht dafür sollte weiterbestehen, und im Jubeljahr sollte es [frei] ausgehen.

32 Was die Städte der Levịten mit den Häusern der Städte ihres Besitzes betrifft, sollte das Rückkaufsrecht für die Levịten bis auf unabsehbare Zeit weiterbestehen. 33 Und wo Eigentum der Levịten nicht zurückgekauft wird, soll dann das in der Stadt seines Besitzes verkaufte Haus im Jubeljahr [frei] ausgehen; denn die Häuser der Städte der Levịten sind ihr Besitztum inmitten der Söhne Israels. 34 Überdies darf das Feld des Weidegrundes ihrer Städte nicht verkauft werden, denn es ist ihr Besitztum auf unabsehbare Zeit.

35 Und falls dein Bruder verarmt und er somit finanziell schwach ist neben dir, so sollst du ihn unterstützen. Wie ein ansässiger Fremdling und ein Ansiedler soll sein Leben bei dir erhalten bleiben. 36 Nimm nicht Zins und Wucher von ihm, sondern du sollst Furcht haben vor deinem Gott; und dein Bruder soll bei dir am Leben bleiben. 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins geben, und du sollst deine Nahrung nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der euch aus dem Land Ägypten herausgeführt hat, um euch das Land Kạnaan zu geben, um mich als euer Gott zu erweisen.

39 Und falls dein Bruder neben dir verarmt und er sich dir verkaufen muß, sollst du ihn nicht als einen Arbeiter in sklavischem Dienst gebrauchen. 40 Er sollte bei dir wie ein Lohnarbeiter sein, wie ein Ansiedler. Er sollte bis zum Jubeljahr bei dir dienen. 41 Und er soll von dir [frei] ausgehen, er und seine Söhne mit ihm, und er soll zu seiner Familie zurückkehren, und er sollte zum Besitztum seiner Vorväter zurückkehren. 42 Denn sie sind meine Sklaven, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Sie sollen sich nicht so verkaufen, wie ein Sklave verkauft wird. 43 Du sollst ihn nicht tyrannisch niedertreten, und du sollst Furcht haben vor deinem Gott. 44 Was deinen Sklaven und deine Sklavin betrifft, die dein werden, von den Nationen, die rings um euch sind, von ihnen dürft ihr einen Sklaven und eine Sklavin kaufen. 45 Und auch von den Söhnen der Ansiedler, die als Fremdlinge bei euch weilen, von ihnen könnt ihr kaufen und von ihren Familien, die sich bei euch befinden, die ihnen in eurem Land geboren worden sind; und sie sollen euch als Besitz gehören. 46 Und ihr sollt sie als Erbe auf eure Söhne nach euch übergehen lassen, als ein Erbbesitz auf unabsehbare Zeit. Ihr könnt sie als Arbeiter gebrauchen, aber eure Brüder, die Söhne Israels, sollst du nicht, einer den anderen, tyrannisch niedertreten.

47 Falls aber die Hand des ansässigen Fremdlings oder des Ansiedlers bei dir wohlhabend wird, und dein Bruder ist neben ihm verarmt und muß sich dem ansässigen Fremdling oder dem Ansiedler bei dir oder einem Glied der Familie des ansässigen Fremdlings verkaufen, 48 so wird, nachdem er sich verkauft hat, das Rückkaufsrecht in seinem Fall weiterbestehen. Einer seiner Brüder kann ihn zurückkaufen. 49 Oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels mag ihn zurückkaufen, oder irgendein Blutsverwandter von seinem Fleische, einer von seiner Familie, kann ihn zurückkaufen.

Oder wenn seine eigene Hand wohlhabend geworden ist, soll er sich dann selbst zurückkaufen. 50 Und er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an rechnen, in dem er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr, und das Geld seines Verkaufs soll der Zahl der Jahre entsprechen. So, wie die Arbeitstage eines Lohnarbeiters gerechnet werden, sollte er weiter bei ihm sein. 51 Sind es noch viele Jahre, sollte er ihnen entsprechend seinen Rückkaufspreis von seinem Kaufgeld erstatten. 52 Bleiben aber nur noch wenige von den Jahren bis zum Jubeljahr übrig, dann soll er für sich eine Berechnung anstellen. Entsprechend seinen Jahren sollte er seinen Rückkaufspreis erstatten. 53 Er sollte wie ein Lohnarbeiter von Jahr zu Jahr weiterhin bei ihm sein. Er darf ihn nicht vor deinen Augen tyrannisch niedertreten. 54 Wenn er sich jedoch zu diesen Bedingungen nicht zurückkaufen kann, dann soll er im Jubeljahr [frei] ausgehen, er und seine Söhne mit ihm.

55 Denn mir sind die Söhne Israels Sklaven. Sie sind meine Sklaven, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

 

Kapitel 26

26 Ihr sollt euch keine wertlosen Götter machen, und ihr sollt euch nicht ein geschnitztes Bild aufrichten oder eine heilige Säule, und ihr sollt keinen Stein als ein Schaustück in euer Land setzen, um euch nach ihm hin niederzubeugen; denn ich bin Jehova, euer Gott. 2 Ihr solltet meine Sabbate halten und Ehrfurcht haben vor meinem Heiligtum. Ich bin Jehova.

3 Wenn ihr weiterhin in meinen Satzungen wandelt und meine Gebote haltet und sie tatsächlich ausführt, 4 so werde ich bestimmt eure Regenschauer zu ihrer rechten Zeit geben, und das Land wird wirklich seinen Ertrag geben, und der Baum des Feldes wird seine Frucht geben. 5 Und euer Dreschen wird gewiß bis zu eurer Weinlese reichen, und die Weinlese wird bis zur Aussaat reichen; und ihr werdet zweifellos euer Brot bis zur Sättigung essen und in eurem Land in Sicherheit wohnen. 6 Und ich will Frieden geben im Land, und ihr werdet euch gewiß niederlegen, ohne daß [euch] jemand aufschreckt; und ich will das schädliche wilde Tier aus dem Land beseitigen, und nicht wird ein Schwert durch euer Land gehen. 7 Und ihr werdet bestimmt eure Feinde jagen, und sie werden tatsächlich durch das Schwert vor euch fallen. 8 Und fünf von euch werden sicherlich hundert jagen, und hundert von euch werden zehntausend jagen, und eure Feinde werden tatsächlich durch das Schwert vor euch fallen.

9 Und ich will mich euch zuwenden und euch fruchtbar machen und euch mehren, und ich will meinen Bund mit euch ausführen. 10 Und ihr werdet bestimmt das Alte des Vorjahres essen, und ihr werdet vor dem Neuen das Alte hinausschaffen. 11 Und ich werde gewiß meine Stiftshütte in eure Mitte setzen, und meine Seele wird euch nicht verabscheuen. 12 Und ich werde tatsächlich in eurer Mitte wandeln und mich als euer Gott erweisen, und ihr eurerseits werdet euch als mein Volk erweisen. 13 Ich bin Jehova, euer Gott, der euch aus dem Land Ägypten, aus dem Sklavendienst für sie, herausbrachte, und ich zerbrach dann die Stangen eures Jochs und ließ euch aufrecht gehen.

14 Wenn ihr jedoch nicht auf mich hören noch alle diese Gebote tun werdet 15 und wenn ihr meine Satzungen verwerfen werdet und wenn eure Seelen meine richterlichen Entscheidungen verabscheuen werden, so daß ihr nicht alle meine Gebote tut und so meinen Bund brecht, 16 dann werde ich euch meinerseits folgendes tun, und zur Strafe werde ich gewiß Bestürzung durch Tuberkulose und hitziges Fieber, das die Augen versagen und die Seele verschmachten läßt, über euch bringen. Und ihr werdet euren Samen einfach umsonst säen, da eure Feinde ihn bestimmt essen werden. 17 Und ich werde tatsächlich mein Angesicht gegen euch richten, und ihr werdet vor euren Feinden zweifellos eine Niederlage erleiden; und die, die euch hassen, werden euch einfach niedertreten, und ihr werdet bestimmt fliehen, wenn keiner euch nachjagt.

18 Wenn ihr dennoch trotz dieser Dinge nicht auf mich hören werdet, dann werde ich euch siebenmal soviel für eure Sünden züchtigen müssen. 19 Und ich werde den Stolz eurer Stärke brechen und euren Himmel wie Eisen und eure Erde wie Kupfer machen müssen. 20 Und eure Kraft wird einfach für nichts verbraucht werden, da eure Erde ihren Ertrag nicht geben wird, und der Baum der Erde wird seine Frucht nicht geben.

21 Wenn ihr aber weiterhin im Widerstand gegen mich wandelt und nicht auf mich zu hören wünscht, dann werde ich euch siebenmal mehr Schläge auferlegen müssen, gemäß euren Sünden. 22 Und ich will die wilden Tiere des Feldes unter euch senden, und sie werden euch bestimmt der Kinder berauben und eure Haustiere wegtilgen und eure Zahl vermindern, und eure Wege werden tatsächlich verödet werden.

23 Wenn ihr euch angesichts dieser Dinge dennoch nicht von mir zurechtbringen laßt und ihr einfach im Widerstand gegen mich wandeln müßt, 24 dann werde ich, ja ich, im Widerstand gegen euch wandeln müssen; und ich, auch ich, werde euch siebenmal für eure Sünden schlagen müssen. 25 Und ich werde bestimmt ein Schwert über euch bringen, das Rache nimmt für den Bund; und ihr werdet euch tatsächlich in eure Städte versammeln, und ich werde bestimmt [die] Pest in eure Mitte senden, und ihr sollt in die Hand eines Feindes gegeben werden. 26 Wenn ich euch die Stäbe zerbrochen habe, um die ringförmige Brote gehängt sind, dann werden zehn Frauen tatsächlich euer Brot in nur einem Ofen backen und euer Brot nach dem Gewicht zurückgeben; und ihr sollt essen, aber ihr werdet nicht satt werden.

27 Wenn ihr jedoch bei diesem nicht auf mich hören werdet und ihr einfach im Widerstand gegen mich wandeln werdet, 28 dann werde ich in hitzigem Widerstand gegen euch wandeln müssen, und ich, ja ich, werde euch siebenmal für eure Sünden züchtigen müssen. 29 So werdet ihr das Fleisch eurer Söhne essen müssen, und ihr werdet das Fleisch eurer Töchter essen. 30 Und ich werde bestimmt eure heiligen Höhen vertilgen und eure Räucherwerkständer umhauen und eure eigenen Leichname auf die Leichname eurer mistigen Götzen legen, und meine Seele wird euch einfach verabscheuen. 31 Und ich werde eure Städte tatsächlich dem Schwert hingeben und eure Heiligtümer veröden, und ich werde eure beruhigenden Wohlgerüche nicht riechen. 32 Und ich meinerseits will das Land veröden, und eure Feinde, die darin wohnen, werden darüber einfach starr sein vor Entsetzen. 33 Und euch werde ich unter die Nationen zerstreuen, und ich will hinter euch her ein Schwert ziehen; und euer Land soll zu einer wüsten Einöde werden, und eure Städte werden öde Trümmer werden.

34 Zu jener Zeit wird das Land seine Sabbate abzahlen, alle Tage, die es verödet liegt, während ihr im Land eurer Feinde seid. Zu jener Zeit wird das Land Sabbat halten, da es seine Sabbate abzahlen soll. 35 Alle Tage, die es verödet liegt, wird es Sabbat halten, weil es während eurer Sabbate, als ihr darin wohntet, nicht Sabbat hielt.

36 Was die unter euch Übrigbleibenden betrifft, ich werde in den Ländern ihrer Feinde gewiß Verzagtheit in ihr Herz bringen; und das Rascheln eines verwehten Blattes wird sie bestimmt wegjagen, und sie werden tatsächlich fliehen wie auf der Flucht vor einem Schwert und fallen, ohne daß jemand [sie] jagt. 37 Und sie werden gewiß übereinander straucheln wie vor einem Schwert, ohne daß jemand [sie] jagt, und es wird sich erweisen, daß es für euch kein Standhalten vor euren Feinden gibt. 38 Und ihr sollt umkommen unter den Nationen, und das Land eurer Feinde soll euch verzehren. 39 Was die unter euch Übrigbleibenden betrifft, sie werden wegen ihres Vergehens in den Ländern eurer Feinde verwesen. Ja, auch wegen der Vergehungen ihrer Väter werden sie mit ihnen verwesen. 40 Und sie werden bestimmt ihr eigenes Vergehen bekennen und das Vergehen ihrer Väter, [begangen] in ihrer Untreue, als sie sich mir gegenüber treulos benahmen, ja auch als sie im Widerstand gegen mich wandelten. 41 Doch ich meinerseits ging daran, im Widerstand gegen sie zu wandeln, und ich mußte sie in das Land ihrer Feinde bringen.

Vielleicht wird sich zu jener Zeit ihr unbeschnittenes Herz demütigen, und zu jener Zeit werden sie [die Schuld für] ihr Vergehen abzahlen. 42 Und ich werde zweifellos meines Bundes mit Jakob gedenken; und auch meines Bundes mit Ịsa·ak und auch meines Bundes mit Abraham werde ich gedenken, und des Landes werde ich gedenken. 43 Die ganze Zeit war das Land von ihnen verlassen und zahlte seine Sabbate ab, während es ohne sie verödet lag, und sie selbst zahlten für ihr Vergehen, weil sie, ja weil sie meine richterlichen Entscheidungen verworfen und ihre Seelen meine Satzungen verabscheut hatten. 44 Und trotz alledem werde ich sie, während sie weiter im Land ihrer Feinde sind, bestimmt nicht verwerfen noch sie verabscheuen, so daß ich sie ausrotten würde, um meinen Bund mit ihnen zu brechen; denn ich bin Jehova, ihr Gott. 45 Und ich will zu ihren Gunsten des Bundes der Vorfahren gedenken, die ich vor den Augen der Nationen aus dem Land Ägypten herausführte, um mich als ihr Gott zu erweisen. Ich bin Jehova.‘ “

46 Dies sind die Bestimmungen und die richterlichen Entscheidungen und die Gesetze, die Jehova auf dem Berg Sịnai durch Moses zwischen sich und die Söhne Israels gesetzt hat.

 

Kapitel 27

27 Und Jehova redete weiter zu Moses, indem [er] sprach: 2 „Rede zu den Söhnen Israels, und du sollst zu ihnen sagen: ‚Falls ein Mann ein besonderes Gelübde ablegt, indem er Jehova Seelen gemäß dem Schätzwert darbietet, 3 und der Schätzwert einer männlichen Person muß vom Zwanzigjährigen bis hinauf zum Sechzigjährigen sein, dann soll sich der Schätzwert auf fünfzig Schekel Silber nach dem Schekel der heiligen Stätte belaufen. 4 Wenn es aber eine weibliche Person ist, dann soll sich der Schätzwert auf dreißig Schekel belaufen. 5 Und falls es sich um das Alter vom Fünfjährigen bis hinauf zum Zwanzigjährigen handelt, dann soll sich der Schätzwert der männlichen Person auf zwanzig Schekel belaufen und für die weibliche auf zehn Schekel. 6 Und falls es sich um das Alter von einem Monat bis hinauf zum Fünfjährigen handelt, dann soll sich der Schätzwert des männlichen Kindes auf fünf Schekel Silber belaufen, und für das weibliche soll der Schätzwert drei Schekel Silber betragen.

7 Wenn es sich nun um das Alter von sechzig Jahren und darüber handelt, dann soll sich der Schätzwert, wenn es eine männliche Person ist, auf fünfzehn Schekel und für die weibliche auf zehn Schekel belaufen. 8 Wenn er aber für den Schätzwert zu arm geworden ist, dann soll er den Betreffenden vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn bewerten. Entsprechend dem, was der Gelobende aufbringen kann, wird der Priester ihn bewerten.

9 Und wenn es ein Tier ist, eines, das man Jehova als Opfergabe darbringt, so wird alles von dem, was er Jehova gibt, etwas Heiliges werden. 10 Er darf es nicht ersetzen, und er darf es nicht vertauschen, Gutes mit Schlechtem oder Schlechtes mit Gutem. Wenn er es aber doch vertauscht, Tier mit Tier, dann soll es selbst [etwas Heiliges] werden, und das, womit es vertauscht wird, sollte etwas Heiliges werden. 11 Und ist es irgendein unreines Tier, eines, wie man es Jehova nicht als Opfergabe darbringen darf, dann soll er das Tier vor den Priester stellen. 12 Und der Priester soll es bewerten, ob es gut oder schlecht ist. Gemäß dem vom Priester geschätzten Wert, so sollte es gelten. 13 Aber wenn er es überhaupt zurückkaufen will, dann soll er ein Fünftel davon zum Schätzwert hinzugeben.

14 Falls nun ein Mann sein Haus als etwas Heiliges für Jehova heiligen sollte, dann soll der Priester es bewerten, ob es gut oder schlecht ist. Wie der Priester es bewertet, soviel sollte es kosten. 15 Wenn aber der Heiligende sein Haus zurückkaufen will, dann soll er ein Fünftel des Geldes des Schätzwertes dazugeben; und es soll sein werden.

16 Und wenn es etwas vom Feld seines Besitzes ist, was ein Mann Jehova heiligen möchte, dann soll der Wert entsprechend seiner Aussaat geschätzt werden: bei einer Aussaat von einem Họmer Gerste dann zu fünfzig Schekel Silber. 17 Würde er sein Feld vom Jubeljahr an heiligen, sollte es gemäß dem Schätzwert kosten. 18 Und heiligt er sein Feld nach dem Jubeljahr, so soll ihm der Priester den Preis im Verhältnis zu den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr übrig sind, und es sollte ein Abzug vom Schätzwert gemacht werden. 19 Wenn aber der, der es heiligt, das Feld überhaupt zurückkaufen möchte, dann soll er ein Fünftel des Geldes des Schätzwertes dazugeben, und es soll ihm als das seine verbleiben. 20 Wenn er nun das Feld nicht zurückkaufen sollte, sondern wenn das Feld einem anderen Mann verkauft wird, so kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Und das Feld soll, wenn es im Jubeljahr [frei] ausgeht, etwas Heiliges für Jehova werden wie ein Feld, das mit dem Bann belegt ist. Sein Besitz wird dem Priester zufallen.

22 Und wenn er ein von ihm käuflich erworbenes Feld Jehova heiligt, das kein Teil des Feldes seines Besitzes ist, 23 dann soll ihm der Priester den Betrag der Schätzung bis zum Jubeljahr berechnen, und er soll den Schätzwert an jenem Tag geben. Es ist etwas Heiliges für Jehova. 24 Im Jubeljahr wird das Feld an den zurückgehen, von dem er es gekauft hat, an den, dem der Grundbesitz gehört.

25 Jeder Wert nun sollte nach dem Schekel der heiligen Stätte geschätzt werden. Der Schekel sollte sich auf zwanzig Gẹra belaufen.

26 Nur die Erstgeburt unter den Tieren, die für Jehova als die Erstgeburt geboren wird, kein Mann sollte sie heiligen. Ob Stier oder Schaf, es gehört Jehova. 27 Und wenn es unter den unreinen Tieren ist und er es gemäß dem Schätzwert loskaufen soll, dann soll er ein Fünftel davon dazugeben. Sollte es aber nicht zurückgekauft werden, dann soll es gemäß dem Schätzwert verkauft werden.

28 Nur darf keinerlei Banngut, das ein Mann Jehova von allem, was ihm gehört, der Vernichtung weiht, ob von Menschen oder Tieren oder vom Feld seines Besitzes, verkauft werden, und keinerlei Banngut darf zurückgekauft werden. Es ist etwas Hochheiliges für Jehova. 29 Kein mit dem Bann Belegter, der aus den Menschen der Vernichtung geweiht wird, darf losgekauft werden. Er sollte unweigerlich zu Tode gebracht werden.

30 Und jeder Zehnte des Landes, von der Saat des Landes und der Frucht des Baumes, gehört Jehova. Er ist etwas Heiliges für Jehova. 31 Und wenn ein Mann überhaupt irgend etwas von seinem Zehnten zurückkaufen will, sollte er ein Fünftel davon dazugeben. 32 Was jeden Zehnten vom Großvieh und Kleinvieh betrifft, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, sollte der zehnte Kopf etwas Heiliges für Jehova werden. 33 Er sollte nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, noch sollte er es vertauschen. Wenn er es aber doch vertauscht, dann soll es selbst [etwas Heiliges] werden, und das, womit es vertauscht wird, sollte etwas Heiliges werden. Es darf nicht zurückgekauft werden.‘ “

34 Dies sind die Gebote, die Jehova Moses als Befehle an die Söhne Israels auf dem Berg Sịnai gab.

Jule | 02.16.09 | 3. Mose, eigene Gedanken zum Geschehen, ergänzender Stoff, Text in der Bibel, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , | 18 Comments |