3. Mose 11 – 13

Kapitel 11

11 Und Jehova redete dann zu Moses und Aaron, indem [er] zu ihnen sprach: 2 „Redet zu den Söhnen Israels und sagt: ‚Dies ist das Lebende, das ihr essen dürft von allen Tieren, die auf der Erde sind: 3 Jedes Geschöpf, das gespaltene Hufe hat und einen völligen Spalt in den Hufen aufweist [und] wiederkäut unter den Tieren, das dürft ihr essen.

4 Nur dies sollt ihr nicht essen unter den Wiederkäuern und den Spalthufern: das Kamel, denn es ist ein Wiederkäuer, aber ist kein Spalthufer. Es ist für euch unrein. 5 Auch den Klippdachs, denn er ist ein Wiederkäuer, hat aber keinen gespaltenen Huf. Er ist für euch unrein. 6 Auch den Hasen, denn er ist ein Wiederkäuer, aber er hat keinen gespaltenen Huf. Er ist für euch unrein. 7 Auch das Schwein, denn es ist ein Spalthufer und weist einen völligen Spalt im Huf auf, aber es selbst käut nicht wieder. Es ist für euch unrein. 8 Ihr sollt nichts von ihrem Fleisch essen, und ihr sollt ihren toten Körper nicht berühren. Sie sind für euch unrein.

9 Dies ist, was ihr essen dürft von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat in den Wassern, in den Meeren und in den Wildbächen, dieses dürft ihr essen. 10 Und alles in den Meeren und in den Wildbächen, was keine Flossen und Schuppen hat, von allen Geschöpfen, von denen die Wasser wimmeln, und von jeder lebenden Seele, die in den Wassern ist, sie sind für euch etwas Widerliches. 11 Ja, sie werden euch etwas Widerliches werden. Ihr sollt nichts von ihrem Fleisch essen, und ihren toten Körper sollt ihr verabscheuen. 12 Alles in den Wassern, was keine Flossen und Schuppen hat, ist für euch etwas Widerliches.

13 Und diese sind es, die ihr verabscheuen werdet unter den fliegenden Geschöpfen, sie sollten nicht gegessen werden, sie sind etwas Widerliches: der Adler und der Fischadler und der Schwarzgeier, 14 ferner der Rote Milan und der Schwarze Milan nach seiner Art, 15 außerdem jeder Rabe nach seiner Art, 16 des weiteren der Strauß und die Eule und die Möwe und der Falke nach seiner Art, 17 ferner das Käuzchen und der Kormoran und die Waldohreule, 18 außerdem der Schwan und der Pelikan und der Geier, 19 des weiteren der Storch, der Reiher nach seiner Art, ferner der Wiedehopf und die Fledermaus. 20 Jedes geflügelte Geschöpf des Gewimmels, das auf allen vieren geht, ist für euch etwas Widerliches.

21 Nur dies dürft ihr von allen geflügelten Geschöpfen des Gewimmels essen, die auf allen vieren gehen: die, die oberhalb ihrer Füße Sprungbeine haben, mit denen sie auf der Erde hüpfen. 22 Diese sind es, von denen ihr essen dürft: die Wanderheuschrecke nach ihrer Art und die eßbare Heuschrecke nach ihrer Art und die Grille nach ihrer Art und den Grashüpfer nach seiner Art. 23 Und jedes andere geflügelte Geschöpf des Gewimmels, das vier Beine hat, ist für euch etwas Widerliches. 24 Somit würdet ihr euch durch diese unrein machen. Jeder, der ihren toten Körper berührt, wird unrein sein bis zum Abend. 25 Und jeder, der irgendeinen ihrer toten Körper trägt, wird seine Kleider waschen, und er soll unrein sein bis zum Abend.

26 Was irgendein Tier betrifft, das gespaltene Hufe hat, aber keinen völligen Spalt aufweist und kein Wiederkäuer ist, sie sind für euch unrein. Jeder, der sie berührt, wird unrein sein. 27 Was jedes Geschöpf betrifft, das auf seinen Tatzen geht unter allen lebenden Geschöpfen, die auf allen vieren gehen, sie sind für euch unrein. Jeder, der ihre toten Körper berührt, wird unrein sein bis zum Abend. 28 Und wer ihre toten Körper trägt, wird seine Kleider waschen, und er soll unrein sein bis zum Abend. Sie sind für euch unrein.

29 Und dies ist, was unter den Geschöpfen des Gewimmels, von denen es auf der Erde wimmelt, für euch unrein ist: die Blindmaus und die Springmaus und die Eidechse nach ihrer Art 30 und der Gecko und die Großeidechse und der Salamander und die Sandechse und das Chamäleon. 31 Diese sind für euch unrein unter allen Geschöpfen des Gewimmels. Ein jeder, der sie in ihrem toten Zustand berührt, wird unrein sein bis zum Abend.

32 Irgend etwas nun, worauf irgendeines von ihnen in seinem toten Zustand fallen sollte, wird unrein sein, ob es irgendein hölzernes Gefäß oder ein Kleid oder ein Fell oder Sacktuch ist. Jedes Gefäß, von dem Gebrauch gemacht wird, wird ins Wasser getan, und es soll unrein sein bis zum Abend und dann rein sein. 33 Was irgendein irdenes Gefäß betrifft, in das irgendeines von ihnen fallen sollte, was immer sich darin befindet, wird unrein sein, und ihr werdet es zerschlagen. 34 Jede Art Speise, die gegessen wird, auf die daraus Wasser kommen mag, wird unrein sein, und jedes Getränk, das in irgendeinem [solchen] Gefäß getrunken wird, wird unrein sein. 35 Und alles, worauf irgendeiner ihrer toten Körper fällt, wird unrein sein. Ob Ofen oder Topfgestell, es soll abgebrochen werden. Sie sind unrein, und sie werden für euch unrein werden. 36 Nur eine Quelle und eine Grube mit eingedämmtem Wasser werden weiterhin rein sein, wer aber ihre toten Körper berührt, wird unrein sein. 37 Und sollte irgendeiner ihrer toten Körper auf irgendwelchen Pflanzensamen fallen, der ausgesät werden soll, so ist dieser rein. 38 Falls aber Wasser auf den Samen getan würde, und etwas von ihren toten Körpern wäre darauf gefallen, so ist er für euch unrein.

39 Falls nun irgendein Tier, das euch zur Speise dient, sterben sollte, so wird der, der seinen toten Körper berührt, unrein sein bis zum Abend. 40 Und wer von seinem toten Körper irgend etwas ißt, wird seine Kleider waschen, und er soll unrein sein bis zum Abend; und wer seinen toten Körper wegträgt, wird seine Kleider waschen, und er soll unrein sein bis zum Abend. 41 Und jedes Geschöpf des Gewimmels, von dem es auf der Erde wimmelt, ist etwas Widerliches. Es soll nicht gegessen werden. 42 Was irgendein Geschöpf betrifft, das auf dem Bauch kriecht, und irgendein Geschöpf, das auf allen vieren geht oder eine große Zahl Füße hat, von allen Geschöpfen des Gewimmels, von denen es auf der Erde wimmelt, ihr sollt sie nicht essen, denn sie sind etwas Widerliches. 43 Macht eure Seelen nicht widerlich durch irgendein Geschöpf des Gewimmels, von dem es wimmelt, und ihr sollt euch durch sie nicht unrein machen und durch sie tatsächlich unrein werden. 44 Denn ich bin Jehova, euer Gott; und ihr sollt euch heiligen und sollt euch als heilig erweisen, denn ich bin heilig. Und ihr sollt eure Seelen nicht unrein machen durch irgendein Geschöpf des Gewimmels, das sich auf der Erde regt. 45 Denn ich bin Jehova, der euch aus dem Land Ägypten heraufführt, um mich euch als Gott zu erweisen; und ihr sollt euch als heilig erweisen, denn ich bin heilig.

46 Dies ist das Gesetz über das Tier und das fliegende Geschöpf und jede lebende Seele, die sich in den Wassern regt, und hinsichtlich aller Seelen, von denen es auf der Erde wimmelt, 47 um einen Unterschied zu machen zwischen dem Unreinen und dem Reinen und zwischen dem eßbaren lebenden Geschöpf und dem lebenden Geschöpf, das nicht gegessen werden darf.‘ “

Kapitel 12

12 Und Jehova redete weiter zu Moses, indem [er] sagte: 2 „Rede zu den Söhnen Israels und sprich: ‚Falls eine Frau Samen empfängt und ein männliches Kind gebiert, soll sie sieben Tage unrein sein; wie in den Tagen der Unreinigkeit während ihrer Menstruation wird sie unrein sein. 3 Und am achten Tag wird das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden. 4 Dreiunddreißig weitere Tage wird sie im Reinigungsblut bleiben. Sie sollte nichts Heiliges berühren, und sie sollte nicht an die heilige Stätte kommen, bis sich die Tage ihrer Reinigung erfüllen.

5 Sollte sie nun ein weibliches Kind gebären, dann soll sie vierzehn Tage unrein sein wie während ihrer Menstruation. Sechsundsechzig weitere Tage wird sie mit dem Reinigungsblut [zu Hause] bleiben. 6 Dann, wenn sich die Tage ihrer Reinigung für einen Sohn oder für eine Tochter erfüllen, wird sie einen jungen Widder, der in seinem ersten Jahr [steht], für ein Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube für ein Sündopfer an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zum Priester bringen. 7 Und er soll es vor Jehova darbringen und für sie Sühne leisten, und sie soll vom Quell ihres Blutes rein sein. Dies ist das Gesetz diejenige betreffend, die entweder ein männliches oder ein weibliches Kind gebiert. 8 Wenn sie aber nicht genug für ein Schaf aufbringen kann, dann soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine für ein Brandopfer und eine für ein Sündopfer, und der Priester soll für sie Sühne leisten, und sie soll rein sein.‘ “

Kapitel 13

13 Und Jehova redete dann zu Moses und Aaron, indem [er] sprach: 2 „Falls bei einem Menschen in der Haut seines Fleisches ein Ausschlag oder ein Grind oder ein Fleck entsteht und sich in der Haut seines Fleisches tatsächlich zur Aussatzplage entwickelt, dann soll er zu Aaron, dem Priester, oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, gebracht werden. 3 Und der Priester soll die Plage in der Haut des Fleisches besehen. Wenn sich das Haar in der Plage in Weiß verwandelt hat, und die Plage erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, ist es die Aussatzplage. Und der Priester soll es besehen, und er soll ihn für unrein erklären. 4 Wenn aber der Fleck in der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tiefer erscheint als die Haut und sich sein Haar nicht in Weiß verwandelt hat, dann soll der Priester [den, den] die Plage [betroffen hat,] sieben Tage unter Quarantäne stellen. 5 Und der Priester soll ihn am siebten Tag besehen, und wenn die Plage ihrem Aussehen nach zum Stillstand gekommen ist, die Plage hat sich in der Haut nicht ausgebreitet, so soll der Priester ihn noch sieben weitere Tage unter Quarantäne stellen.

6 Und der Priester soll ihn am siebten Tag das zweite Mal besehen, und wenn die [Stelle der] Plage blaß geworden ist und sich die Plage in der Haut nicht ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für rein erklären. Es war ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen und rein sein. 7 Wenn sich aber der Grind in der Haut unzweifelhaft ausgebreitet hat, nachdem er zur Feststellung seiner Reinigung vor dem Priester erschienen war, dann soll er das zweite Mal vor dem Priester erscheinen, 8 und der Priester soll eine Besichtigung vornehmen; und wenn sich der Grind in der Haut ausgebreitet hat, dann soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz.

9 Falls die Aussatzplage an einem Menschen entsteht, soll er dann zum Priester gebracht werden. 10 Und der Priester soll [es] besehen; und wenn ein weißer Ausschlag in der Haut ist, und er hat das Haar in Weiß verwandelt, und das rohe, lebende Fleisch ist im Ausschlag, 11 ist es chronischer Aussatz in der Haut seines Fleisches; und der Priester soll ihn für unrein erklären. Er sollte ihn nicht unter Quarantäne stellen, denn er ist unrein. 12 Wenn nun der Aussatz unverkennbar in der Haut ausbricht, und der Aussatz bedeckt tatsächlich die ganze Haut des mit der Plage [Behafteten], von seinem Kopf bis zu seinen Füßen, zur vollen Sicht für die Augen des Priesters, 13 und der Priester hat geschaut, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, dann soll er [den, den] die Plage [betroffen hat,] für rein erklären. Es hat sich alles davon in Weiß verwandelt. Er ist rein. 14 Doch an dem Tag, an dem das lebende Fleisch darin erscheint, wird er unrein sein. 15 Und der Priester soll das lebende Fleisch besehen, und er soll ihn für unrein erklären. Das lebende Fleisch ist unrein. Es ist Aussatz. 16 Oder falls das lebende Fleisch zurückgeht und es sich tatsächlich in Weiß verwandelt, dann soll er zum Priester kommen. 17 Und der Priester soll ihn besehen, und wenn sich die Plage in Weiß verwandelt hat, dann soll der Priester [den, den] die Plage [betroffen hat,] für rein erklären. Er ist rein.

18 Was das Fleisch betrifft, falls eine entzündete Beule in seiner Haut entsteht und sie tatsächlich abheilt, 19 und an der Stelle der entzündeten Beule hat sich ein weißer Ausschlag entwickelt oder ein rötlichweißer Fleck, dann soll er sich dem Priester zeigen. 20 Und der Priester soll schauen, und wenn er tiefer als die Haut erscheint und sich sein Haar in Weiß verwandelt hat, dann soll ihn der Priester für unrein erklären. Es ist die Plage des Aussatzes. Er ist in der entzündeten Beule ausgebrochen. 21 Wenn der Priester es aber besieht, und siehe, da ist kein weißes Haar darin, und es ist nicht tiefer als die Haut, und es ist blaß, dann soll der Priester ihn sieben Tage unter Quarantäne stellen. 22 Und wenn es sich in der Haut unverkennbar ausbreitet, dann soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist eine Plage. 23 Wenn aber der Fleck an seiner Stelle stehenbleiben sollte, er hat sich nicht ausgebreitet, so ist es die Entzündung der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären.

24 Oder falls in der Haut des Fleisches vom Feuer eine Narbe entsteht, und das rohe Fleisch der Narbe wird zu einem rötlichweißen oder weißen Fleck, 25 dann soll der Priester es besehen; und wenn sich das Haar in dem Fleck in Weiß verwandelt hat, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es Aussatz. Er ist in der Narbe ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist die Plage des Aussatzes. 26 Wenn der Priester ihn aber besieht, und sieh nun, da ist kein weißes Haar in dem Fleck, und er ist nicht tiefer als die Haut, und er ist blaß, dann soll der Priester ihn sieben Tage unter Quarantäne stellen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tag besehen. Wenn er sich in der Haut unverkennbar ausbreitet, dann soll ihn der Priester für unrein erklären. Es ist die Plage des Aussatzes. 28 Wenn aber der Fleck an seiner Stelle stehenbleibt, er hat sich in der Haut nicht ausgebreitet, und er ist blaß, ist es ein Ausschlag der Narbe; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist eine Entzündung der Narbe.

29 Falls bei einem Mann oder einer Frau am Kopf oder am Kinn eine Plage entsteht, 30 dann soll der Priester die Plage besehen; und wenn sie tiefer erscheint als die Haut, und das Haar ist gelb und spärlich darin, dann soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären. Es ist ein krankhafter Haarausfall. Es ist Aussatz des Kopfes oder des Kinns. 31 Falls aber der Priester die Plage des krankhaften Haarausfalls sieht, und siehe, sie erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, dann soll der Priester [den, den] die Plage des krankhaften Haarausfalls [betroffen hat,] sieben Tage unter Quarantäne stellen. 32 Und der Priester soll die [Stelle der] Plage am siebten Tag besehen; und wenn sich der krankhafte Haarausfall nicht ausgebreitet hat und sich kein gelbes Haar darin entwickelt hat, und [die Stelle] des krankhaften Haarausfalls erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll er sich rasieren lassen, aber [die Stelle] des krankhaften Haarausfalls wird er sich nicht rasieren lassen; und der Priester soll den [von dem] krankhaften Haarausfall [Betroffenen] wieder sieben Tage unter Quarantäne stellen.

34 Und der Priester soll sich [die Stelle] des krankhaften Haarausfalls am siebten Tag besehen; und wenn sich der krankhafte Haarausfall in der Haut nicht ausgebreitet hat, und seine [Stelle] erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen und rein sein. 35 Wenn sich aber der krankhafte Haarausfall nach der Feststellung seiner Reinigung unverkennbar in der Haut ausbreitet, 36 dann soll der Priester ihn besehen; und wenn sich der krankhafte Haarausfall in der Haut ausgebreitet hat, braucht der Priester keine Untersuchung in bezug auf gelbes Haar vorzunehmen; er ist unrein. 37 Wenn aber dem Aussehen nach der krankhafte Haarausfall stehengeblieben und schwarzes Haar an der Stelle gewachsen ist, so ist der krankhafte Haarausfall geheilt. Er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.

38 Was einen Mann oder eine Frau betrifft, falls sich in der Haut ihres Fleisches Flecken entwickeln, weiße Flecken, 39 soll der Priester [sie] dann besehen; und wenn die Flecken in der Haut ihres Fleisches blaßweiß sind, ist es ein harmloser Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist. Er ist rein.

40 Was einen Mann betrifft, falls sein Kopf kahl wird, ist es Kahlköpfigkeit. Er ist rein. 41 Und wenn sein Kopf von vorn kahl wird, so ist es Vorderkopfkahlheit. Er ist rein. 42 Falls sich aber eine rötlichweiße Plage an der kahlen Stelle des Scheitels oder des Vorderkopfes entwickelt, ist es Aussatz, der an der kahlen Stelle seines Scheitels oder seines Vorderkopfes ausbricht. 43 Und der Priester soll ihn besehen; und wenn sich ein Ausschlag der rötlichweißen Plage an der kahlen Stelle seines Scheitels oder seines Vorderkopfes gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches [findet], 44 so ist er ein Aussätziger. Er ist unrein. Für unrein sollte ihn der Priester erklären. Seine Plage ist an seinem Haupt. 45 Was den Aussätzigen betrifft, der die Plage an sich hat, seine Kleider sollten zerrissen sein, und sein Haupt[haar] sollte ungepflegt herabhängen, und er sollte den Schnurrbart bedecken und ausrufen: ‚Unrein, unrein!‘ 46 Alle Tage, da die Plage an ihm ist, wird er unrein sein. Er ist unrein. Er sollte abgesondert wohnen. Außerhalb des Lagers ist sein Wohnort.

47 Was ein Kleid betrifft, falls sich die Plage des Aussatzes daran entwickelt, ob an einem wollenen Kleid oder an einem leinenen Kleid 48 oder an der Kette oder am Schuß der Leinwand und der Wolle oder an einem Fell oder an irgend etwas aus Fell Gemachtem, 49 und die gelblichgrüne oder rötliche Plage entwickelt sich tatsächlich am Kleid oder am Fell oder an der Kette oder am Schuß oder an irgendeinem Gegenstand aus Fell, so ist es die Plage des Aussatzes, und es soll dem Priester gezeigt werden. 50 Und der Priester soll die [Stelle der] Plage sehen, und er soll [das, woran] die Plage [ist,] sieben Tage unter Quarantäne stellen. 51 Wenn er die Plage am siebten Tag gesehen hat [und findet], daß sich die Plage am Kleid oder an der Kette oder am Schuß oder am Fell – für welchen Gebrauch auch immer das Fell gemacht sein mag – ausgebreitet hat, so ist die Plage ein bösartiger Aussatz. Es ist unrein. 52 Und er soll das Kleid oder die Kette oder den Schuß in der Wolle oder im Leinen oder irgendeinen Gegenstand aus Fell, an dem sich die Plage entwickelt, verbrennen, denn es ist ein bösartiger Aussatz. Es sollte im Feuer verbrannt werden.

53 Wenn aber der Priester [es] besieht, und da hat sich nun die Plage am Kleid oder an der Kette oder am Schuß oder an irgendeinem Gegenstand aus Fell nicht ausgebreitet, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wäscht, woran die Plage ist, und er soll es zum zweiten Mal sieben Tage unter Quarantäne stellen. 55 Und der Priester soll die [Stelle der] Plage besehen, nachdem sie ausgewaschen worden ist, und wenn die Plage ihr Aussehen nicht verändert hat und sich die Plage dazu nicht ausgebreitet hat, so ist es unrein. Du solltest es im Feuer verbrennen. Es ist eine Vertiefung in einem fadenscheinigen Stück, entweder auf seiner Unterseite oder seiner Außenseite.

56 Wenn aber der Priester [es] besehen hat, und da ist nun die [Stelle der] Plage blaß, nachdem sie ausgewaschen worden ist, dann soll er sie aus dem Kleid oder dem Fell oder der Kette oder dem Schuß herausreißen. 57 Wenn sie jedoch immer noch am Kleid oder an der Kette oder am Schuß oder an irgendeinem Gegenstand aus Fell erscheint, so bricht sie gerade aus. Du sollst das, was immer es ist, an dem die Plage [haftet], im Feuer verbrennen. 58 Was das Kleid oder die Kette oder den Schuß oder irgendeinen Gegenstand aus Fell betrifft, den du wäschst, wenn die Plage daraus verschwunden ist, dann soll es ein zweites Mal gewaschen werden; und es soll rein sein.

59 Dies ist das Gesetz über die Plage des Aussatzes an einem Kleid aus Wolle oder aus Leinwand oder an der Kette oder am Schuß oder an irgendeinem Gegenstand aus Fell, um es für rein zu erklären oder es für unrein zu erklären.“

Jule | 02.12.09 | 3. Mose, eigene Gedanken zum Geschehen, ergänzender Stoff, Text in der Bibel, , , , , , , , , , , | 12 Comments |