4. Mose 28 – 30

Kapitel 28

28 Und Jehova redete ferner zu Moses, indem [er] sprach: 2 „Gebiete den Söhnen Israels, und du sollst zu ihnen sagen: ‚Ihr solltet darauf achten, mir meine Opfergabe, mein Brot, für meine Feueropfer zu einem für mich beruhigenden Wohlgeruch zu ihren bestimmten Zeiten darzubringen.‘

3 Und du sollst zu ihnen sagen: ‚Dies ist das Feueropfer, das ihr Jehova darbringen werdet: zwei fehlerlose einjährige männliche Lämmer am Tag als Brandopfer, beständig. 4 Das eine männliche Lamm wirst du am Morgen darbieten, und das andere männliche Lamm wirst du zwischen den zwei Abenden darbieten, 5 zusammen mit einem zehntel Epha Feinmehl als Getreideopfer, mit einem viertel Hin gestoßenem Öl angefeuchtet; 6 das beständige Brandopfer, das am Berg Sinai dargeboten wurde als ein beruhigender Wohlgeruch, ein Feueropfer für Jehova, 7 zusammen mit seinem Trankopfer, einem viertel Hin für jedes männliche Lamm. Gieß das Trankopfer von berauschendem Getränk für Jehova an der heiligen Stätte aus. 8 Und du wirst das andere männliche Lamm zwischen den zwei Abenden darbieten. Mit dem gleichen Getreideopfer wie am Morgen und dem dazugehörigen gleichen Trankopfer wirst du es darbieten als ein Feueropfer von beruhigendem Wohlgeruch für Jehova.

9 Am Sabbattag jedoch werden es zwei fehlerlose einjährige männliche Lämmer sein und zwei zehntel Maß Feinmehl als Getreideopfer, mit Öl angefeuchtet, zusammen mit seinem Trankopfer, 10 als ein Sabbatbrandopfer an seinem Sabbat, nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.

11 Und an den Anfängen eurer Monate werdet ihr als Brandopfer Jehova zwei junge Stiere und einen Widder darbringen, sieben fehlerlose männliche Lämmer, jedes einjährig, 12 und drei zehntel Maß Feinmehl als Getreideopfer, mit Öl angefeuchtet, für jeden Stier und zwei zehntel Maß Feinmehl als Getreideopfer, mit Öl angefeuchtet, für den einen Widder 13 und je ein zehntel Maß Feinmehl als ein Getreideopfer, mit Öl angefeuchtet, für jedes männliche Lamm, als ein Brandopfer, ein beruhigender Wohlgeruch, ein Feueropfer für Jehova. 14 Und als ihre Trankopfer sollte für einen Stier ein halbes Hin Wein und für den Widder ein drittel Hin und für ein männliches Lamm ein viertel Hin kommen. Dies ist das monatliche Brandopfer in seinem Monat für die Monate des Jahres. 15 Auch sollte außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Trankopfer Jehova ein Ziegenböckchen als Sündopfer dargeboten werden.

16 Und im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, wird Jehovas Passah sein. 17 Und am fünfzehnten Tag dieses Monats wird ein Fest sein. Sieben Tage werden ungesäuerte Brote gegessen werden. 18 Am ersten Tag wird eine heilige Zusammenkunft stattfinden. Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun. 19 Und ihr sollt als Feueropfer ein Brandopfer für Jehova darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder und sieben männliche Lämmer, einjährige. Sie sollten sich für euch als fehlerlose [Tiere] erweisen. 20 Und als ihre Getreideopfer von Feinmehl, mit Öl angefeuchtet, werdet ihr drei zehntel Maß für einen Stier und zwei zehntel Maß für den Widder darbieten. 21 Ihr werdet je ein zehntel Maß für jedes männliche Lamm der sieben männlichen Lämmer darbieten 22 und einen Bock als Sündopfer, um für euch Sühne zu leisten. 23 Außer dem Morgenbrandopfer, das als beständiges Brandopfer dient, werdet ihr diese darbieten. 24 Die gleichen wie diese werdet ihr sieben Tage lang täglich als Brot darbieten, ein Feueropfer von beruhigendem Wohlgeruch für Jehova. Zusammen mit dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer sollte es dargeboten werden. 25 Und am siebten Tag solltet ihr eine heilige Zusammenkunft abhalten. Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun.

26 Und am Tag der ersten reifen Früchte, wenn ihr Jehova ein neues Getreideopfer darbringt, an eurem Wochenfest, solltet ihr eine heilige Zusammenkunft abhalten. Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun. 27 Und ihr sollt als Brandopfer zu einem beruhigenden Wohlgeruch für Jehova zwei junge Stiere darbringen, einen Widder, sieben männliche Lämmer, einjährige, 28 und als ihr Getreideopfer aus Feinmehl, mit Öl angefeuchtet, drei zehntel Maß für jeden Stier, zwei zehntel Maß für den einen Widder, 29 je ein zehntel Maß für jedes männliche Lamm der sieben männlichen Lämmer; 30 ein Ziegenböckchen, um für euch Sühne zu leisten. 31 Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer werdet ihr sie darbieten. Sie sollten sich als fehlerlose [Tiere] für euch erweisen, samt ihren Trankopfern.

Kapitel 29

29 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, solltet ihr eine heilige Zusammenkunft abhalten. Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun. Es sollte sich für euch als ein Tag des Trompetenstoßes erweisen. 2 Und ihr sollt als Brandopfer zu einem beruhigenden Wohlgeruch für Jehova einen jungen Stier, einen Widder, sieben männliche Lämmer darbieten, einjährige, fehlerlose; 3 und ihr Getreideopfer von Feinmehl, mit Öl angefeuchtet, drei zehntel Maß für den Stier, zwei zehntel Maß für den Widder 4 und ein zehntel Maß für jedes männliche Lamm von den sieben männlichen Lämmern; 5 und ein Ziegenböckchen als Sündopfer, um Sühne für euch zu leisten, 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Getreideopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer zusammen mit ihren Trankopfern, gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren für sie, als ein beruhigender Wohlgeruch, ein Feueropfer für Jehova.

7 Und am Zehnten dieses siebten Monats solltet ihr eine heilige Zusammenkunft abhalten, und ihr sollt eure Seelen [in Betrübnis] beugen. Keinerlei Arbeit sollt ihr tun. 8 Und ihr sollt als Brandopfer für Jehova, als einen beruhigenden Wohlgeruch, einen jungen Stier, einen Widder, sieben männliche Lämmer, einjährige, darbringen. Sie sollten sich als fehlerlose [Tiere] für euch erweisen. 9 Und als ihr Getreideopfer von Feinmehl, mit Öl angefeuchtet: drei zehntel Maß für den Stier, zwei zehntel Maß für den einen Widder, 10 je ein zehntel Maß für jedes männliche Lamm von den sieben männlichen Lämmern; 11 ein Ziegenböckchen als Sündopfer, außer dem Sühnesündopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer zusammen mit ihren Trankopfern.

12 Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats solltet ihr eine heilige Zusammenkunft abhalten. Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun, und ihr sollt Jehova ein Fest feiern, sieben Tage. 13 Und ihr sollt als Brandopfer ein Feueropfer von beruhigendem Wohlgeruch für Jehova darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige. Sie sollten sich als fehlerlose [Tiere] erweisen. 14 Und als ihr Getreideopfer von Feinmehl, mit Öl angefeuchtet: drei zehntel Maß für jeden Stier von den dreizehn Stieren, zwei zehntel Maß für jeden Widder der beiden Widder 15 und ein zehntel Maß für jedes männliche Lamm von den vierzehn männlichen Lämmern; 16 und ein Ziegenböckchen als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer.

17 Und am zweiten Tag: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose; 18 und ihr Getreideopfer und ihre Trankopfer für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren; 19 und ein Ziegenböckchen als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer zusammen mit ihren Trankopfern.

20 Und am dritten Tag: elf Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose; 21 und ihr Getreideopfer und ihre Trankopfer für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren; 22 und einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer.

23 Und am vierten Tag: zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose; 24 ihr Getreideopfer und ihre Trankopfer für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren; 25 und ein Ziegenböckchen als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer.

26 Und am fünften Tag: neun Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose; 27 und ihr Getreideopfer und ihre Trankopfer für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren; 28 und einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer.

29 Und am sechsten Tag: acht Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose; 30 und ihr Getreideopfer und ihre Trankopfer für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren; 31 und einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Getreideopfer und seinen Trankopfern.

32 Und am siebten Tag: sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose; 33 und ihr Getreideopfer und ihre Trankopfer für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren für sie; 34 und einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer.

35 Und am achten Tag solltet ihr eine feierliche Versammlung abhalten. Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt als Brandopfer ein Feueropfer von beruhigendem Wohlgeruch für Jehova darbringen: einen Stier, einen Widder, sieben männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose; 37 und ihr Getreideopfer und ihre Trankopfer für den Stier, den Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren; 38 und einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer.

39 Diese werdet ihr Jehova anläßlich eurer Festzeiten darbieten, außer den Opfergaben eurer Gelübde und euren freiwilligen Gaben als eure Brandopfer und eure Getreideopfer und eure Trankopfer und eure Gemeinschaftsschlachtopfer.‘ “ 40 Und Moses sprach dann zu den Söhnen Israels gemäß allem, was Jehova Moses geboten hatte.

Kapitel 30

30 Dann redete Moses zu den Häuptern der Stämme der Söhne Israels, indem [er] sprach: „Dies ist das Wort, das Jehova geboten hat: 2 Falls ein Mann Jehova ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, um sich ein Enthaltungsgelübde auf seine Seele zu binden, so soll er sein Wort nicht brechen. Gemäß allem, was aus seinem Mund gegangen ist, sollte er tun.

3 Und falls eine Frau Jehova ein Gelübde ablegt oder sich im Hause ihres Vaters in ihrer Jugend durch ein Enthaltungsgelübde tatsächlich bindet, 4 und ihr Vater hört tatsächlich ihr Gelübde oder ihr Enthaltungsgelübde, das sie sich auf ihre Seele gebunden hat, und ihr Vater schweigt in der Tat ihr gegenüber, so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie sich auf ihre Seele gebunden hat, wird bestehen. 5 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tag, an dem er all ihre Gelübde oder ihre Enthaltungsgelübde hörte, die sie sich auf ihre Seele gebunden hat, wird dies nicht bestehen, sondern Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.

6 Wenn sie aber etwa eines Mannes [Frau] wird, und sie hat ihr Gelübde auf sich oder das unbedachte Versprechen ihrer Lippen, das sie sich auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es tatsächlich und bewahrt Stillschweigen ihr gegenüber an dem Tag, an dem er es hört, dann sollen ihre Gelübde bestehen, oder ihre Enthaltungsgelübde, die sie sich auf ihre Seele gebunden hat, werden bestehen. 8 Wenn aber ihr Mann an dem Tag, an dem er es hört, ihr wehrt, so hat er ihr Gelübde aufgehoben, das sie auf sich hatte, oder das unbedachte Versprechen ihrer Lippen, das sie sich auf ihre Seele gebunden hat, und Jehova wird ihr vergeben.

9 Was das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen betrifft, alles, was sie sich auf ihre Seele gebunden hat, wird gegen sie bestehen.

10 Wenn sie es indes im Hause ihres Mannes gelobt hat oder sich durch einen Eid ein Enthaltungsgelübde auf ihre Seele gebunden hat, 11 und ihr Mann hat es gehört und hat ihr gegenüber Stillschweigen bewahrt, er hat ihr nicht gewehrt, so sollen alle ihre Gelübde bestehen, oder irgendein Enthaltungsgelübde, das sie sich auf ihre Seele gebunden hat, wird bestehen. 12 Wenn aber ihr Mann sie gänzlich aufhob an dem Tag, an dem er irgendeine Äußerung ihrer Lippen als ihre Gelübde oder als ein Enthaltungsgelübde ihrer Seele hörte, werden sie nicht bestehen. Ihr Mann hat sie aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 13 Irgendein Gelübde oder irgendeinen Eid eines Enthaltungsgelübdes zu dem Zweck, die Seele [in Betrübnis] zu beugen, sollte ihr Mann bestätigen oder sollte ihr Mann aufheben. 14 Wenn aber ihr Mann ihr gegenüber von Tag zu Tag gänzlich schweigt, so hat er alle ihre Gelübde oder alle ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf sich hat, bestätigt. Er hat sie bestätigt, weil er an dem Tag, an dem er davon hörte, ihr gegenüber Stillschweigen bewahrt hat. 15 Und wenn er sie ganz aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so trägt er in Wirklichkeit ihr Vergehen.

16 Dies sind die Bestimmungen, die Jehova Moses geboten hat [über das Verhalten] zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend im Hause ihres Vaters.“

Jule | 02.25.09 | 4. Mose, eigene Gedanken zum Geschehen, ergänzender Stoff, Text in der Bibel |

12 Comments »

  1. Thomas

    4.Mose 28-30

    Nach einer Auflistung von Feiertagen und welche Opfer dabei dagebracht werden müssen, kommt Moses auf ein anderes Thema: Gelübde

    Welche Formen der Gelübde sind heute noch aktuell?
    Sind Gelübde für uns bindend – bzw. wie kann ich diese lösen, wenn sie nicht mehr in meinen Lebensstiel passen?

    wili sagt dazu

    Gelübde ist ein Gott überlegt und frei gegebenes Versprechen, wodurch man sich unter Sünde verpflichtet, dessen Inhalt möglich und besser als sein Gegenteil ist, und aufgrund der Tugend der Gottesverehrung erfüllt werden muss.

    Versprechen
    Das Gelübde ist nicht nur eine Entscheidung oder ein Vorsatz, sondern ein Versprechen, das zu halten man sich unter Sünde verpflichtet.

    Überlegt und freiwillig
    Das Gelübde setzt voraus, dass man weiß, was man verspricht, dieses Versprechen bewusst ablegt und dabei völlig frei ist.

    Gott gemacht
    Dadurch wird die Einhaltung des Versprechens zu einem Akt der Tugend der Gottesverehrung (Liturgie) und seine Übertretung zu einer sündhaften Schändung dieser Tugend, zu einem Sakrileg.

    möglich
    Wer einen Turm bauen will, soll sich zuerst hinsetzen und rechnen, ob seine Mittel für das ganze Vorhaben ausreichen (Lk 14,28). Niemand darf sich zu etwas Unmöglichem verpflichten. So wäre z.B. das Gelübde, alle Sünden zu meiden, ungültig, da dies über die Kraft des Menschen geht.

    besser als sein Gegenteil
    Der Gegenstand des Gelübde muss besser sein als sein Gegenteil, andernfalls würde es nicht zur Ehre Gottes gereichen.
    Private oder öffentliche Gelübde

    Man unterscheidet private Gelübde, die nur privat, und öffentliche Gelübde, die im Angesichte der Kirche (rechtmäßiger Oberer) abgelegt und in ihrem Namen entgegengenommen werden (Can. 1192 §1). Das letzte gilt von den Ordensgelübden (Profess in Orden und Kongregationen) und vom Zölibat.

    Private Gelübde, wenn sie nicht dem Apostolischen Stuhle vorbehalten sind, können von dem Gelobenden selbst in ein gleichwertiges oder besseres und aus entsprechenden Gründen vom Ortsordinarius oder einem anderen vom Apostolischen Stuhle bevollmächtigten Priester, bei Ordensleuten von den eigenen Oberen, auch in ein geringeres gutes Werk umgewandelt oder ganz dispensiert werden. Dem Apostolischen Stuhle vorbehaltene privaten Gelübde, sind nur das Gelübde vollkommener und ewiger Keuschheit und das Gelübde, in einen Orden mit feierlichen Gelübde einzutreten, wenn sie nach dem vollendeten 18. Lebensjahre ohne jede Bedingung abgelegt worden sind. Sie sind ein aufschiebendes Ehehindernis.

    Ein Gelübde ist feierlich, wenn es als solches von der Kirche anerkannt worden ist, andernfalls ist es einfach (Can. 1192 §2)
    Ordensgelübde oder auch Evangelische Räte

    Ordensgelübde werden und auch Evangelische Räte genannt, da sie im Evangelium (der Heiligen Schrift) geraten werden, jedoch nicht allgemein zum ewigen Heile notwendig sind. Sie beruhen auf der Lehre und dem Beispiel Christi und sind ein Geschenk Gottes, der die Gläubigen in besonderer Weise dazu beruft.

    Gelübde
    Karl Hörmann
    Lexikon der christlichen Moral
    LChM 1976, Sp. 579-587

    1. Das G. (von geloben = versprechen; lat. votum) ist ein aus freien Stücken Gott gemachtes Versprechen, durch das sich der Mensch zur Verwirklichung eines sittl. Wertes in bestimmter konkreter Gestalt, gegebenenfalls auch in Verbindung mit einer Sachleistung, verpflichtet (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.88 a.12; CICc. 1037 § 1; c. 1038 § 4). Vom bloßen Vorsatz (dem Willen, etwas zu tun od. zu lassen, wobei über eine etwa schon bestehende Verpflichtung hinaus nicht eine neue geschaffen wird) unterscheidet sich das G. dadurch, daß sich der Gelobende neu binden will.

    2. Mit der Verwirklichung sittl. Werte, letztl. der Liebe, trägt der Mensch zum volleren Aufleuchten der Herrlichkeit Gottes bei. Durch die Ausrichtung darauf hin wird das G. zur Betätigung der Gottesverehrung. Das kann es natürl. nur sein, wenn sich der Mensch dadurch wirkl. an Gott hingeben, nicht aber, wenn er über Gott verfügen od. durch Leistung etwas von Gott erkaufen will.

    Von der Hl. Schrift wird das G. als gutes Tun aufgezeigt: “Weiht G. Jahwe, eurem Gott, und löset sie ein”, Ps 75 [76],12; vgl. Ps 60 [61],6; Nah 2,1). Als Muster kann das G. gelten, durch das Jakob seine Bitte unterstreicht u. sich zum Dank bereit erklärt, da er für den Fall guten Geleites Gott die Errichtung eines Heiligtums u. die Entrichtung des Zehents verspricht (Gen 28,20-22). Paulus macht, vermutl. aus Dankbarkeit für den guten Erfolg der korinthischen Mission, ein G. (Apg 18,8) u. beteiligt sich später an einem Nasiräer-G. (Apg 21,23 f.26).

    Die christl. Tradition steht dem G. freundl. gegenüber. “Jeder gelobe und leiste, was er kann. Gelobet nicht, ohne es zu leisten; jeder gelobe vielmehr und leiste, was er kann. Seid nicht faul zu geloben; ihr werdet es nämlich nicht mit euren Kräften erfüllen” (Augustinus, In Ps 75 en. 16; vgl. In Ps 131 en. 1; Ambrosius, De off. III 12,76-81; PL 36,967; 37,1717; 16,176 ff). Im besonderen zeigt die Geschichte der Verwirklichung der ev. Räte im Ordensleben die Hochschätzung der G.

    Die Kirche hat den Wert des G.s gegenüber den Reformatoren (Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen; Calvin, Inst. IV 13) mit aller Entschiedenheit verteidigt (Konz. v. Trient, D 1622; vgl. D 2203 2265). Heute ist das G. in ev. Ordensgemeinschaften wieder zu Ehren gekommen.

    Selbstverständl. kann Gott durch ein G. des Menschen ebensowenig gewinnen wie durch sonstige Übungen der Gottesverehrung. Der Mensch aber wird durch das G. fester an den sittl. Wert u. in ihm an Gott gebunden (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.88 a.4). Von dieser Bindung sagt Augustinus: “Selig die Notwendigkeit, die zum Besseren antreibt” (Ep. 127,8; PL 33,487). “Was geleistet wird, bringt dem Leistenden einen Zuwachs” (Ep. 127,6; PL 33,486).

    3. Jedes richtige G. verpflichtet wie sonst ein gültiges Versprechen den Gelobenden zur Erfüllung (Treue), freil. mit der eigenen Note der Verehrung Gottes, dem der Gelobende sich ja in besonderer Weise hingeben will (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.88 a.3; CICc. 1307 § 1). “Wenn du Jahwe, deinem Gotte, ein G. machst, so säume nicht, es zu erfüllen. Denn Jahwe, dein Gott, würde es streng von dir fordern, und Schuld würde an dir haften” (Dtn 23, 22; vgl. 23,24; Num 30,3-5.7 f.10-12; Koh 5,3 f). Auch die Tradition betont diese Pflicht (vgl. Augustinus, De coniug. ad. I 30; PL 40,468).

    Das G. bindet an sich nur den Gelobenden (CICc. 1310 § 1). Niemand kann ja in einer Sache, die der Freiheit des Menschen überlassen ist, für einen anderen eine Verpflichtung eingehen. Wenn das Gelübde jedoch eine Sachleistung betrifft, könnte nach der Absicht des Gelobenden die Verpflichtung dazu auf Personen übergehen, die von ihm Sachwerte übernehmen (vgl. CICc. 1310 § 2).

    Aus verschiedenen Gründen kann die Notwendigkeit eintreten, nach dem genauen Ausmaß der Verpflichtung eines G.s zu fragen. Da die Verpflichtung in der Absicht des Gelobenden ihren Ursprung hat, ist diese Absicht die erste Richtschnur der Interpretation. Weitere Hilfen können die Besinnung auf das Wesen des G.s, die Gewohnheit der Kirche, die allg. Gewohnheit sein.

    So bindet ein unter einer Bedingung gemachtes G. gemäß dem Willen des Gelobenden nur nach Eintritt der Bedingung (vgl. Gen 28,21 f).

    Wenn der Gelobende einen Zeitpunkt für die Erfüllung festgesetzt hat, ist er zu dieser Zeit dazu verpflichtet. Sonst soll er trachten, das Gelobte zu leisten, sobald es ohne größere Schwierigkeit geschehen kann (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.88 a.3 ad 3). Im Fall der verschuldeten od. unverschuldeten Nichterfüllung zum festgesetzten Zeitpunkt erlischt jede weitere Verpflichtung, wenn der Gelobende sich ausdrückl. nur für den Zeitpunkt verpflichten wollte (ad finiendam obligationem), nicht aber, wenn er mit dem Zeitpunkt nicht eine Grenze der Verpflichtung setzen wollte (ad urgendam obligationem; vgl. CICc. 1311). Der sittl. Ernst verbietet es, die Erfüllung eines G.s solange hinauszuschieben, bis sie unmögl. wird od. an Wert verliert.

    4. Verpflichten kann nur ein gültiges G. Die Gültigkeit hängt von verschiedenen Voraussetzungen auf seiten des Gelobenden u. auf seiten des gelobten Tuns ab.

    a) Der Gelobende muß wissen, was er gelobt, u. die Absicht haben, es zu geloben (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. q.88 a.1).

    Die genügende Kenntnis (deliberatio) des Gegenstandes des G.s ist notwendig, da sich niemand vernünftigerweise zu einer Sache verpflichten kann, die er nicht kennt. G., deren Gegenstand nach seiner Tragweite nicht erfaßt werden kann (im Kindesalter, in halber Benommenheit, in Unwissenheit), verpflichten nicht. Die Kirche erklärt die Ablegung von zeitl. Ordens-G.n vor Vollendung des 16. Lebensjahres, von ewigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres für ungültig (CICc. 573; vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.88 a.9). Ein G., bei dem aus guten Gründen im nachhinein bezweifelt wird, ob es genügend überlegt war, ist als ungültig zu betrachten. – Zum G. erforderl. u. ausreichend ist die Kenntnis der Sache dem Wesen nach, wenn auch einzelne Nebenumstände nicht erfaßt werden. Ein Irrtum macht das G. ungültig, wenn er das Wesen der Sache od. einen wesentl. Umstand (z.B. den einzigen Hauptzweck) betrifft (bei richtiger Erkenntnis hätte der Gelobende das G. nicht gemacht).

    Auch bei genügender Kenntnis des Gegenstandes kann ein G. nur dann eine Verpflichtung schaffen, wenn der Gelobende die Absicht (intentio) hat, wirklich ein verpflichtendes G. abzulegen. Er kann diese Absicht nicht haben, wenn ihm die Fähigkeit der freien Entscheidung fehlt. Schwere Furcht z.B. könnte diese Fähigkeit nehmen; ein in solcher Unfähigkeit abgelegtes G. wäre ungültig. Darüber hinaus behandelt die Kirche jedes G. als ungültig, das dem Gelobenden von einem anderen durch ungerechte Erregung schwerer Furcht abgenötigt wurde (CICc. 1307 § 3); dabei fehlt es ja an der wahren Absicht des Gelobens.

    b) Ein G. ist nur dann gültig, wenn sein Gegenstand (das gelobte Tun) mögl. u. sittl. gut ist u. nicht etwas Besseres verhindert (”de bono possibili et meliore”, CICc. 1307 § 1).

    Das Erfordernis der Möglichkeit ergibt sich daraus, daß das Versprechen einer unmögl. Sache ein Unsinn ist, auf dem nicht eine Verpflichtung aufbauen kann. Dies leuchtet für das physisch Unmögliche ein, d.h. für das, was überhaupt nicht geschehen kann; aber auch für das moralisch Unmögliche, d.h. für das, was nur unter großen Schwierigkeiten geschehen kann, muß man es anerkennen, weil in den meisten Fällen der Gelobende dadurch übermäßig belastet würde, außer er wollte sich ausdrückl. gerade zu dieser schwierigen Leistung verpflichten. Wenn sich das gelobte Tun teils als mögl., teils als unmögl. herausstellt, hängt die Verpflichtung auf das Mögliche davon ab, ob dieses einen Sinn hat u. ob sich der Gelobende auf das Mögliche verpflichten wollte (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.88 a.3 ad 2).

    Selbstverständl. muß der Gegenstand des G.s sittl. gut sein. Der Mensch kann nur durch ein solches Verhalten Gott ehren, das dem Willen Gottes entspricht u. dadurch die Eigenart Gottes, letztl. seine Liebe, aufleuchten läßt (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.88 a.2; Augustinus, De coniug. ad. I 30; PL 40,468). Ein G. über eine in ihrer konkreten Gestalt sittl. indifferente Sache trägt nichts zur Gottesverehrung bei u. ist deshalb als ungültig, ja als leichte Verunehrung Gottes anzusehen. Mehr noch verunehrt der Mensch Gott durch ein G. über ein seiner Beschaffenheit nach böses Tun od. ein Tun, das von einer bösen Zielsetzung (”damit der geplante Diebstahl gelingt”) od. einem bösen Umstand (”wenn mir der Diebstahl gelingt”) beherrscht wird. Im AT wird z.B. die Erfüllung eines G.s mit Geld, das durch Unzucht erworben wurde, abgelehnt (Dtn 23,19). Jesus wendet sich gegen G., durch die man sich natürlicher Pflichten wie der Sorge für Vater und Mutter entledigen will (Mk 7,9-13).

    Schließl. trägt der Gegenstand des G.s nur dann zu einer besonderen Ehrung Gottes, d.h. zu einem helleren Aufleuchten seiner Eigenart, bei, wenn er nicht etwas Besseres verhindert. Man ist nicht verpflichtet, ein G. zu machen (”Wenn du näml. davon absiehst, etwas zu geloben, haftet an dir keine Schuld”, Dtn 23,23; vgl. Koh 5,4). Wenn man jedoch ein G. macht, soll es sinnvoll sein, d.h. einen höheren Wert zum Inhalt haben. “Gut” u. “Besser” sind dabei nach den konkreten Gegebenheiten des Gelobenden (Situation) zu bestimmen. Eine ohnehin gebotene Sache kann auch durch ein G. versprochen werden (vgl. die Tauf-G.), da sie nicht etwas Besseres verhindert, sondern dafür die unentbehrl. Grundlage schafft; ein solches G. hätte den Sinn, das gebotene Verhalten ausdrückl. in die Gottesverehrung einzubeziehen u. die Bereitschaft zu ihr zu bestärken. Das eigentl. Gebiet des G.s machen aber die “Werke der Übergebühr” aus, die über das allg. zum Heil Notwendige hinausgehen (Räte; vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.88 a.2).

    5. Die Verpflichtung eines G.s kann aus verschiedenen Gründen aufhören.

    a) Sie erlischt einfach (vgl. CICc. 1311) 1. durch Ablauf der vorgesehenen Zeit, 2. durch wesentl. Änderung der Umstände, die bewirkt, daß die gelobte Sache physisch od. moralisch unmöglich od. sittl. unerlaubt wird od. etwas Besseres verhindert, 3. durch Wegfall einer Bedingung, von der das G. abhängig gemacht wurde, 4. durch Wegfall des einzigen od. des Hauptzweckes, um dessen willen das G. gemacht wurde.

    b) Wenn der Gelobende beim Geloben irgendwie von einem anderen abhängig ist, kann dieser sein G. aufheben (Irritation). Die Abhängigkeit kann die Person des Gelobenden od. die gelobte Sache betreffen (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.88 a.8).

    Soweit Menschen das Recht haben, über die Lebensgestaltung anderer zu entscheiden, können sie gegen deren G. Einspruch erheben u. sie so schlechthin aufheben (direkte Irritation; vgl. CICc. 1312 § 1). Solches Entscheidungsrecht hat der Vater (u. jeder, der in der Leitungsgewalt an seiner Stelle steht) über seine Kinder, solange sie auf seine umfassende Leitung angewiesen sind (vgl. Num 30,4-6). Je mehr diese aber zu selbständiger Lebensgestaltung fähig werden, umso mehr entwachsen sie auch seiner Befehlsgewalt hinsichtl. ihrer G. Gatten unterstehen einander nicht in dieser Weise (vgl. D 3709), können sich aber mit Recht der Erfüllung unkluger G. ihrer Partner entgegenstellen, durch die das Familienleben beeinträchtigt wird. Ordenspersonen haben sich ihren Vorgesetzten so unterstellt, daß sie nur mit deren Zustimmung G. machen können u. vor der Profeß gemachte G. auf die Dauer der Ordenszugehörigkeit von den Oberen außer Kraft gesetzt werden können; ausgenommen sind die wesentl. Ordens-G. selbst, die damit verbundenen G. u. das G., in einen strengeren Orden überzutreten (vgl. CICc. 1315). Die Ausführung eines G.s über eine Sache, die einem anderen untersteht, kann dieser andere behindern, solange er in der Ausführung einen Nachteil für sich erblickt (indirekte Irritation; vgl. CICc. 1312 § 2). Schon das AT ließ privatrechtl. Bindungen u. Besitzverhältnisse durch G. nicht zerstört werden (vgl. Num 30,7-9.11-16).

    c) Kirchl. Obere dispensieren in der Ausübung der Lösegewalt der Kirche aus triftigem Grund von der Bindung durch das G., näml. in Fällen, in denen sich zeigt, daß wegen besonderer Schwierigkeiten die versprochene Sache für den Menschen, der das G. abgelegt hat, sich nicht als Gegenstand eines verpflichtenden G.s eignet (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.88 a.10). Ohne einen solchen Grund würde eine Dispens zu Unrecht erteilt u. würde sie einem Dispensierten nicht das Recht geben, sich im Gewissen als von der Verpflichtung frei zu betrachten. Wenn G. zugunsten anderer gemacht wurden u. diese die Begünstigung angenommen haben, sind bei etwaiger Dispens auch ihre Interessen zu berücksichtigen.

    Bei manchen G.n ist wegen ihrer besonderen Bedeutung die Dispens dem Apost. Stuhl vorbehalten (reserviert; CICc. 1308 § 3). Dazu gehören alle öffentl. G., d.h. alle, die im Namen der Kirche von den zuständigen kirchl. Oberen entgegengenommen werden (c. 1308 § 1), u. von den nichtöffentl. (privaten) zwei, wenn sie absolut (ohne Bedingung) u. nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden: das G. der vollkommenen u. immerwährenden Keuschheit u. das G., in einen Orden mit feierl. G.n einzutreten (c. 1309; kirchenrechtl. werden die Ordens-G. in feierliche u. einfache geschieden: das einfache G. macht die entgegenstehende Handlung nur unerlaubt, das feierliche auch ungültig; so liegt in den feierl. G.n eine vollkommenere Hingabe an Gott; vgl. CICc. 579; c. 1308 § 2; Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.88 a.7 ad 1). Die Ortsordinarien können von reservierten G.n nur bei dringender Notwendigkeit dispensieren, wenn Gefahr schweren Schadens im Verzug ist u. der Papst nicht gleich angegangen werden kann (c. 81).

    Von den nichtreservierten G.n können außer dem Papst der Ortsordinarius seine Untergebenen u. die auf seinem Gebiet lebenden Fremden u. der höhere Obere eines von der bischöfl. Leitungsgewalt ausgenommenen (exemten) Ordens kraft päpstlicher Bevollmächtigung seine Untergebenen dispensieren (c. 1313 nn. 1.2).

    Die vom Apost. Stuhl Bevollmächtigten sind zum Dispensieren nach dem Umfang ihrer Vollmacht befugt (c. 1313 n. 3).

    d) Schließl. kann die Verpflichtung eines G.s dadurch aufhören, daß ein anderes an seine Stelle gesetzt wird (Tausch).

    Zum Tauschen ist bei nichtreservierten G.n der Gelobende selbst berechtigt, falls er an die Stelle des versprochenen Tuns ein (hinsichtl. der Förderung seiner Hingabe an Gottes Ehre) gleichwertiges od. besseres setzen will. Eine Ausnahme bilden nur die G. zugunsten anderer Personen, die angenommen haben, da bei ihnen deren Zustimmung eingeholt werden muß. Die Vertauschung gegen etwas Gleichwertiges soll nicht ohne vernünftigen Grund geschehen, während der Übergang zum Besseren in sich genügender Rechtfertigungsgrund ist. Beim Tausch gegen eine geringere Sache wird ein Teil der Verpflichtung aufgehoben; daher ist dazu jener befugt, der Dispensgewalt hat (c. 1314). Reservierte G. können nur durch den Apost. Stuhl vertauscht werden (c. 1308 § 3).

    Der Wachttrum 15. 3.2008 schrieb

    5 Das Ehegelübde ist in Gottes Augen heilig. Mit Bezug auf die erste Ehe erklärte Jesus, der Sohn Gottes: „Was . . . Gott zusammengejocht hat, bringe kein Mensch auseinander“ (Mat. 19:6). Der Psalmist unterstrich, wie ernst man Gelübde nehmen muss: „Bring als dein Schlachtopfer Gott Dank dar, und bezahl dem Höchsten deine Gelübde“ (Ps. 50:14). Die Neuvermählten dürfen über all dem Glück, das sie gewiss empfinden, nicht vergessen, wie ernst das ist, was sie am Hochzeitstag gelobt haben, und welche Verantwortung es mit sich bringt (5. Mo. 23:21).

    6 Interessant ist in diesem Zusammenhang der Fall Jephthas, der im 12. Jahrhundert v. u. Z. Richter in Israel war. Er legte Jehova folgendes Gelübde ab: „Wenn du die Söhne Ammons wirklich in meine Hand gibst, soll es auch geschehen, dass der Herauskommende, der aus den Türen meines Hauses herauskommt, mir entgegen, wenn ich in Frieden von den Söhnen Ammons zurückkehre, dann Jehova gehören soll, und ich will diesen als ein Brandopfer opfern.“ Versuchte Jephtha sein Gelübde zu brechen, als bei seiner Heimkehr nach Mizpa ausgerechnet seine Tochter, sein einziges Kind, als Erstes zu ihm herauskam? Nein. Er sagte: „Ich habe meinen Mund vor Jehova aufgetan, und ich kann nicht zurücktreten“ (Ri. 11:30, 31, 35). Jephtha hielt sein Versprechen, das er Jehova gegeben hatte, obwohl dies bedeutete, keinen Nachkommen zu haben, durch den sein Name fortbestehen würde. Jephthas Gelübde hat zwar vom Inhalt her nichts mit einem Ehegelübde zu tun, aber die Tatsache, dass er sich daran hielt, dient christlichen Eheleuten als vorzügliches Beispiel für ihr Gelübde.

    Kommentar — 25. Februar 2009 @ 21:37

  2. Thomas

    4.Mose 28-30
    Auf einer anderen Website heißt es dazu:

    In unserem Sprachgebrauch findet sich der Ausdruck „Ein Mann ein Wort!“

    Und dieser Ausdruck könnte direkt aus dem ersten Kapitel unserer Lesung kommen.

    Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt, oder einen Eid schwört, ein Enthaltungsgelübde auf seine Seele zu nehmen, dann soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er tun. (30:3)

    Auch heute noch gibt es verschiedene Glaubensrichtungen, die Gott ein Gelübde ablegen. Ein Schweigegelübde, ein Gelübde zur Ehelosigkeit, oder sich bestimmter Nahrung zu enthalten. Dies kann zwar aus den verschiedensten Beweggründen geschehen, jedoch sollten alle eines gemeinsam haben: das Gelübde sollte auf freiwilliger Basis geschehen.

    Gott verlangt an keiner Stelle ein bestimmtes Gelübde von uns, sondern er weist uns nur darauf hin, dass WENN wir ein freiwilliges Gelübde ablegen, wir daran gebunden sind.

    Ein Versprechen an Gott, aber auch an andere Menschen hat einen sehr hohen Stellenwert. Gerade in einer Zeit, wo man nicht nur ellenlange Verträge unterschreiben soll, sondern auch noch mit der Lupe das Kleingedruckte untersuchen muss, ist Gottes Standard anders. Er verlangt ganz ausdrücklich, dass alles was unser Mund redet, getan werden muss.

    Dieses Konzept, welches hier das erste Mal auftaucht, wird auch im Neuen Testament nicht nur bestätigt, sondern sogar noch verschärft.

    Es sei aber eure Rede: Ja, ja! Nein, nein! Was aber darüber hinausgeht, ist vom Bösen. (Matthäus 5:37)

    Jesus macht uns darauf aufmerksam, dass es nicht reicht dem Herrn seine Eide zu erfüllen, oder davon abzulassen falsch zu schwören, sondern dass unsere gesamte Rede aufrichtig ist und wir das vollbringen und tun, was wir sagen. Wenn wir JA sagen, dann heißt das nicht „vielleicht“ oder „später“, sondern JA, ich tue, was ich gerade geredet habe.

    Die Einhaltung dieses Gebotes würde dazu führen, das wir keinerlei Verträge mehr benötigten, unsere Kinder und Ehepartner unseren Versprechen vertrauen könnten, und unser Umfeld in dem wir leben verändert werden würde.

    Wie oft haben wir etwas versprochen, was wir nicht gehalten haben? Unserem Arbeitgeber, unseren Kindern, unseren Ehefrauen oder –männern, unserem Pastor oder einem Bruder oder Schwester in der Gemeinde?

    Obwohl es vielen schwer fällt „Nein“ zu sagen, ist es besser einmal „Nein“ zu sagen, als zu etwas „Ja“ zu sagen und es dann nicht zu halten.

    Interessant ist das Verhältnis von Frauen gegenüber ihren Versprechen oder Gelübden. Während das Versprechen einer Witwe oder einer Entlassenen (Geschiedenen) direkt „Gewicht“ hat (4.Mose 30:10), hat bei noch nicht verheirateten Töchter, der Vater (30:4ff) und bei verheirateten Frauen (30:11) der Ehemann „das letzte Wort“.

    In dem Moment wo die unverheiratete Frau in den Stand der Ehe eintritt, hat der Ehemann das Recht ihr Gelübde aufzuheben, in dem Moment wo er davon hört.

    Obwohl es sicherlich in verschiedenen Gesellschaft etwas aus der Mode gekommen ist, spiegelt diese Vorgehensweise bei Gelübden von Frauen, die göttliche Ordnung wider.

    Ich will aber, dass ihr wisst, dass der Christus das Haupt eines jeden Mannes ist, das Haupt der Frau aber der Mann, des Christus Haupt aber Gott. (1.Korinther 11:3)

    Der Mann als Haupt der Frau, kann der Frau den nötigen Schutz geben, den sie in Hinblick auf Gott benötigt. Dies hat nichts mit einer Wertung der Stellung der Frau zu tun, sondern ist eine Feststellung der Gott gegebenen Ordnung und hat nichts mit einer feministisch-humanistisch beeinflussten Gesellschaft zu tun.

    Um die Sache ein wenig verständlicher zu machen ein kleines Beispiel:

    Der Ehemann verspricht dem Nachbarn am Sonntag beim Umzug zu helfen. Nachdem er dies dem Nachbarn versprochen hat, kommt seine Frau und möchte einen Familienausflug machen. Der Mann hat sein Versprechen gegeben, somit an sein Wort gebunden und kann nicht absagen, ohne gegen Gottes Gebot zu verstoßen.

    Die Ehefrau verspricht ihrer Nachbarin beim Umzug zu helfen. Für den gleichen Tag hat der Ehemann einen Ausflug geplant. Als er von dem Versprechen der Frau hört interveniert er. Er hebt damit das Versprechen der Frau auf, die nicht mehr an ihr Versprechen gebunden ist. Sie ist ohne Schuld.

    Im Allgemeinen haben die Dinge die wir sagen einen entscheidenden Einfluss auf unser Leben. Während die Gebote über Gelübde die erste Aufzeichnung über die Konsequenzen unseres Sprechens darstellen, gibt es unzählige Verse in der Bibel, die uns über die Wichtigkeit des gesagten in Kenntnis setzten.

    Otternbrut! Wie könnt ihr Gutes reden, da ihr böse seid? Denn aus der Fülle des Herzens redet der Mund. (Matthäus 12:34)

    Es ist der Mund der unser Inneres hervorbringt. Durch den Mund zeigt es sich ob wir wahrhaft Nachfolger Christi sind und in Langmut und Liebe reden, oder ob wir immer noch in Finsternis verweilen, lügen und schlechte Dinge reden.

    Der Mund des Gerechten spricht Weisheit aus, und seine Zunge redet Recht;.. (Psalm 37:30)

    Wenn jemand meint, er diene Gott, und zügelt nicht seine Zunge, sondern betrügt sein Herz, dessen Gottesdienst ist vergeblich. (Jakobus 1:26)

    Aber es ist nicht nur das, was wir anderen mit unsere Zunge oder unserem Mund antun, sondern auch was wir uns selber antun.

    Denn wer das Leben lieben und gute Tage sehen will, der halte Zunge und Lippen vom Bösen zurück, daß sie nicht Trug reden;.. (1.Petrus 3:10)

    Wenn wir nicht aufpassen, was wir sagen, werden wir unseren Lebenslauf beeinflussen, auf die ein oder andere Weise. Wir können segnen oder verfluchen. Wir können zusammenbringen oder zerreißen, Hass oder Liebe verteilen. Wir sind es, die durch ihre Zunge unser eigenes Leben steuern.

    Siehe, auch die Schiffe, die so groß und von heftigen Winden getrieben sind, werden durch ein sehr kleines Steuerruder gelenkt, wohin das Trachten des Steuermanns will. So ist auch die Zunge ein kleines Glied und rühmt sich großer Dinge. Siehe, welch kleines Feuer, welch einen großen Wald zündet es an! (Jakobus 3:4-5)

    Ach ja…. wie heißt es noch? Reden ist Silber, Schweigen Gold.

    Kommentar — 25. Februar 2010 @ 02:25

  3. Yve

    Heilige Versammlung (4. Mose 28, 29)

    Hier werden die verscheidenen Feste für Jehova und die dazu erforderlichen Opfer aufgezählt.

    Aber interessant finde ich vor allem, dass es jedesmal heißt:

    „Ihr sollt eine heilige Zusammenkunft abhalten. Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun.“

    Diese Festzeiten waren heilig und die Israeliten durften nciht arbeiten, damit sie nicht von der Anbetung abgelenkt werden. das erforderte wahrscheinlich auch gute Plannung und vorarbeiten. Aber am Tag des Festes sollten sie sich nur auf Jehova konzentrieren.

    Bereiten wir uns auch gut auf unsere Festzeien (Kongresse) vor, damit wir nicht nur anwesend sind, sondern uns auch auf die Anbetung konzentrieren können? Oder quetschen wir den Kongress nur notgedrungen in unseren vollen Terminplan und sind gedanklich vielleicht sogar schon beim nächsten Termin?

    Ich freu mich auf jeden Fall auf den Tagessonderkongress morgen!!

    Kommentar — 26. Februar 2010 @ 22:12

  4. Jule

    4. Mose 28 – 30

    Wieso konnte ein Vater das Gelübde seiner Tochter ungültig machen oder der Ehemann das seiner Frau?

    Hab mal geguckt, was Thom so im letzten Jahr zu „Gelübde“ an ergänzendem Stoff rausgesucht hatte und bin doch glatt fündig geworden:

    Soweit Menschen das Recht haben, über die Lebensgestaltung anderer zu entscheiden, können sie gegen deren G. Einspruch erheben u. sie so schlechthin aufheben (direkte Irritation; vgl. CICc. 1312 § 1). Solches Entscheidungsrecht hat der Vater (u. jeder, der in der Leitungsgewalt an seiner Stelle steht) über seine Kinder, solange sie auf seine umfassende Leitung angewiesen sind (vgl. Num 30,4-6). Je mehr diese aber zu selbständiger Lebensgestaltung fähig werden, umso mehr entwachsen sie auch seiner Befehlsgewalt hinsichtl. ihrer G. Gatten unterstehen einander nicht in dieser Weise (vgl. D 3709), können sich aber mit Recht der Erfüllung unkluger G. ihrer Partner entgegenstellen, durch die das Familienleben beeinträchtigt wird.

    Kommentar — 27. Februar 2010 @ 09:17

  5. Jule

    Kleine Frage an Yve:

    Hast du fur uns die Tonaufnahmen von deinem Tagessonderkongress besorgt?

    Falls nicht: denkst du bitte daran, dies noch zu tun?

    Das ware ganz ganz lieb, denn die Intervierws, Erfahrungen und Demos sind ja bekanntlich uberall anders und auch die einzelnen Gedanken greifen tiefer, wenn man sie von verschiedenen Seiten beleuchtet. Ich denke hier auch an die wundervollen Veranschaulichungen.

    Danke!

    Kommentar — 5. März 2010 @ 22:42

  6. Jule

    4. Mose 28 – 30

    noch einige interessante Gedanken zum Thema Gelübde:

    Interessant ist das Verhältnis von Frauen gegenüber ihren Versprechen oder Gelübden.

    Während das Versprechen einer Witwe oder einer Entlassenen (Geschiedenen) direkt „Gewicht“ hat (4.Mose 30:10),

    hat bei noch nicht verheirateten Töchter, der Vater (30:4ff) und bei verheirateten Frauen (30:11) der Ehemann „das letzte Wort“.

    Ich finde diesen Gedanken sehr interessant im Zusammenhang mit Jugendlichen, die die Entscheidungen ihrer Eltern nicht akzeptieren wollen und alles daran setzen, um ihren Willen letztendlich doch noch durchzusetzen.

    Denn weiter heißt es in diesem Beitrag:

    Obwohl es sicherlich in verschiedenen Gesellschaften etwas aus der Mode gekommen ist, spiegelt diese Vorgehensweise bei Gelübden von Frauen, die göttliche Ordnung wider.

    Ich will aber, dass ihr wisst, dass der Christus das Haupt eines jeden Mannes ist, das Haupt der Frau aber der Mann, des Christus Haupt aber Gott. (1.Korinther 11:3)

    Der Mann als Haupt der Frau, kann der Frau den nötigen Schutz geben, den sie in Hinblick auf Gott benötigt. Dies hat nichts mit einer Wertung der Stellung der Frau zu tun, sondern ist eine Feststellung der Gott gegebenen Ordnung und hat nichts mit einer feministisch-humanistisch beeinflussten Gesellschaft zu tun.

    dazu hatte ich auch im letzten Jahr noch etwas anderes gefunden:

    Wieso konnte ein Vater das Gelübde seiner Tochter ungültig machen oder der Ehemann das seiner Frau?

    wo es auszugsweise hieß:

    Soweit Menschen das Recht haben, über die Lebensgestaltung anderer zu entscheiden, können sie gegen deren Gelübde Einspruch erheben u. sie so schlechthin aufheben (direkte Irritation; vgl. CICc. 1312 § 1).

    Solches Entscheidungsrecht hat der Vater (u. jeder, der in der Leitungsgewalt an seiner Stelle steht) über seine Kinder … können sich aber mit Recht der Erfüllung unkluger Gelübde (oder Entscheidungen) ihrer Partner (oder Kinder) entgegenstellen, durch die das Familienleben beeinträchtigt wird.

    Also noch mal die Frage:

    wie sieht Jehova wohl mich als Jugendlichen, wenn ich der Entscheidung meiner erziehungsberechtigten Eltern mit aller Gewalt zu entkommen suche?

    noch mal zur Erinnerung:

    der Vater ist das Haupt der Familie, die Mutter hat nur eine untergeordnete Rolle. Also ist mein Vater der Entscheidungsbefugte und ich muss mich seiner Entscheidung beugen!

    Der Grundsatz, dass Kinder ihren Eltern in Gemeinschaft mit dem Herrn gehorchen sollen, bedeutet lediglich, dass sie den Anweisungen folgen und die Entscheidungen der Eltern respektieren müssen, soweit sie keinen biblischen Grundsätzen entgegen sprechen. Ich kann mich nicht damit herausreden, dass ich eine Entscheidung anders treffen würde, weil ich scheinbar theokratische Ziele damit verfolgen will.

    4. Mose 30:16

    Dies sind die Bestimmungen, die Jehova Moses geboten hat [über das Verhalten] zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend im Hause ihres Vaters.“

    Falls ich mich als minderjähriger Jugendlicher also nicht der Entscheidung meiner Eltern beuge und anstatt dessen nach Wegen suche, wie ich trotzdem machen kann, was ich will, dann kann ich mir ausmalen, wie Jehova in so einem Fall über mich denkt

    Kommentar — 11. März 2011 @ 12:16

  7. Jule

    4. Mose 28 – 30

    Die Sache mit den Gelübden – hat viele Aspekte

    Wenn man sich den zusammengetragenen Stoff der letzten Jahre so durchliest, dann kommt man ins Grübeln:

    Wo finden wir denn heute noch wirkliche Gelübde?

    Unser Ehegelübde und unsere Hingabe, die wir durch die Taufe symbolisiert haben. Bei beiden haben wir Jehova etwas versprochen und an ihnen müssen wir unbedingt festhalten. Daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln!

    Welche Gelübde gibt es heute noch?

    Es gibt Ordensschwestern, die sich als „Braut Christi“ verstehen und ihr ganzes Leben in den Dienst für Gott gestellt haben. Diese Frauen nehmen ihr Versprechen sehr ernst, ebenso wie die Ordensbrüder. Dann gibt es noch die Priester, die bei ihrer Weihe das Zöllibat geloben.

    Hier gibt es meiner Meinung nach ein Problem: in dem angegebenen Stoff wird gesagt, dass man nichts geloben darf, was man nicht halten kann, weil z.B unmenschlich oder unmoralisch.

    Nun hat der Schöpfer uns ja nicht für die Ehelosigkeit geschaffen, sondern mit dem Wunsch nach einem Ehegefährten. Mag sein, dass man dieses Gefühl eine ziemlich lange Zeit unterdrücken kann, aber irgendwann kommt der Punkt, wo dieser Wunsch übermächtig wird.

    Jetzt hat ja die Nonne die Möglichkeit, aus dem Kloster auszutreten und der Priester kann sein Priesteramt niederlegen und dann heiraten. Aber beide würden an dem inneren Konflikt zerbrechen, da sie Gott ihr Leben geweiht haben und sich nun wie ein Verräter an Jehova vorkommen würden.

    Daher dürfte es solche Gelübde eigentlich nicht geben, weil sie eigentlich nicht einzuhalten sind und von daher in gewisser Form unmenschlich.

    So weit – so gut!

    Aber nun kann ein anderer daher kommen und sagen, dass man sein Ehegelübde auch nicht einhalten könne. Denn was ist, wenn ich mich mit meinem Mann nicht mehr verstehe und unglücklich bin? Ist das nicht auch unmenschlich? Was, wenn ich als Verheiratete/r jemand treffe, der viel besser zu mir passt und mit dem ich glücklicher wäre? Wäre es dann nicht auch unmenschlich, wenn ich meine Gefühle für den anderen unterdrücken müßte? Wäre ich dann nicht in der gleichen verzwickten Lage wie die Ordensschwester oder der Priester?

    Welche Gelübde könnte man dann überhaupt mit gutem Gewissen ablegen?

    Fakt ist, dass Jehova von uns erwartet, dass wir mit unserem Partner eine ewige Bindung eingehen – also heiraten. Und die Ehe ist für Jehova unantastbar. Wenn wir also eine Liebesbeziehung eingehen wollen, dann müssen wir das für die Ewigkeit tun. Das ist ein One-Way-Ticket!

    Auf der anderen Seite muss ein Mensch, der ins Kloster gehen oder Priester werden will, auch ein entsprechendes Gelübde ablegen und dann den Rest seines Lebens ehelos bleiben.

    Wobei es hier doch noch einen Unterschied gibt: der Verheiratete kann eine Liebesbeziehung leben – mit seinem Ehepartner. Der Ordensmensch und der Priester nicht, denn sie haben Ehelosigkeit gelobt.

    Ziemlich verzwickt das Ganze!

    Kommentar — 26. Februar 2012 @ 20:58

  8. Jule

    Wo hat Jehova eigentlich Gelübde von Menschen verlangt?

    Mir fällt dazu nicht so richtig was ein: Noah durfte so überleben, mit Abraham hatte er einen Bund geschlossen, ohne Gegenleistungen zu verlangen, die Priester wurden gesalbt und eingesetzt – ohne Gelübde – ebenso wie die Könige, die Propheten und schließlich der Messias. Scheinbar gingen die Gelübde immer von Menschen aus und das immer freiwillig.

    Immer?

    Ich hatte immer gedacht, der Ausdruck „gelobtes“ Land würde sich von dem Guten ableiten, was sie dort erwartete. Es war etwas, was zu loben war, so würde das Land „gelobt“.

    Nun merke ich, dass dies gar nicht der Ursprung des Wortes ist, sondern Jehova hatte ihnen dieses Land versprochen. Er hatte Abraham ein Gelübde abgelegt – ihm versprochen, dieses Land seinen Nachkommen zu geben.

    Gelübde – das Gelobte Land

    Kommentar — 26. Februar 2012 @ 21:07

  9. Jule

    4. Mose 28:3-6

    Für ein Opfer, das mir gefällt, gelten folgende Anweisungen:

    Jeden Tag sollt ihr zwei fehlerlose, einjährige Lämmer für mich, den Herrn, verbrennen, 4 eins am Morgen, das andere am Abend. 5 Bringt mit jedem Lamm ein Speiseopfer dar von eineinhalb Kilogramm Mehl, vermengt mit einem Liter bestem Olivenöl. 6-8 Dies ist das tägliche Brandopfer, wie ihr es mir zum ersten Mal am Berg Sinai dargebracht habt. Diese Gaben gefallen mir, dem Herrn. Gießt außerdem bei jedem Opfer morgens und abends ein Trankopfer von einem Liter Wein am Altar aus.

    Das sieht auf dem ersten Blick nach sehr viel Vieh und Speisen und Wein aus.

    Aber wir hatten ja gestern die Volkszählung und dabei festgestellt, dass es über 600.000 Israeliten waren – ohne Frauen, Kinder und Leviten. Auf diese Menschenmenge verteilt ist es nicht zu viel, jeden Tag 2 Lämmer zu opfern.

    Wobei: für die Priester war es trotzdem viel Arbeit – wie wir in den letzten Jahren festgestellt hatten

    Kommentar — 26. Februar 2012 @ 21:14

  10. Jule

    4. Mose 30:2-17

    Wann sind Gelübde von Frauen gültig?

    2 Danach gab Mose den Oberhäuptern der Stämme Israels erneut eine Weisung vom Herrn weiter:

    3 »Wenn jemand dem Herrn etwas verspricht oder sich mit einem Eid verpflichtet, auf irgendetwas zu verzichten, darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles tun, was er gesagt hat.

    4 Gibt eine junge Frau, die noch bei ihren Eltern lebt, dem Herrn ein Versprechen 5 und ihr Vater lässt sie gewähren, so hat sie sich daran zu halten. 6 Erhebt aber ihr Vater am selben Tag, an dem er davon hört, Einwände gegen ihr Gelübde, wird es ungültig. Dann wird der Herr ihr verzeihen, dass sie es nicht einhält.

    7 Wenn eine Frau sich vor ihrer Heirat durch ein Gelübde oder ein leichtfertiges Versprechen zu irgendetwas verpflichtet hat 8 und ihr Mann dazu schweigt, muss sie ihr Wort halten. 9 Erhebt er jedoch am selben Tag Einspruch, an dem er davon erfährt, ist sie nicht mehr an ihr Versprechen gebunden. Der Herr wird ihr vergeben, wenn sie in diesem Fall ihr Wort nicht hält. 10 Ist aber die Frau, die dem Herrn ein Versprechen gibt, verwitwet oder geschieden, so muss sie es erfüllen.

    11 Legt eine verheiratete Frau ein Gelübde ab 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, muss sie tun, was sie versprochen hat. 13 Der Mann kann das Gelübde jedoch am selben Tag aufheben, an dem er davon hört. Der Herr wird der Frau verzeihen, dass sie es nicht einhält. 14 Der Mann hat das Recht, alles für ungültig zu erklären oder zu bestätigen, was seine Frau versprochen hat, ganz gleich, ob sie etwas tun oder auf etwas verzichten wollte. 15 Wenn er sich am Tag, an dem er davon erfährt, nicht dazu äußert, bestätigt er ihr Gelübde. Durch sein Schweigen wird es verbindlich. 16 Hebt er das Gelübde nach dem ersten Tag auf, trifft ihn allein die Schuld, wenn es gebrochen wird.«

    17 Diese Weisungen erhielt Mose vom Herrn. Sie regeln den Umgang mit Gelübden von verheirateten und unverheirateten Frauen und bestimmen, welchen Einfluss Väter und Ehemänner auf die Gelübde haben.

    Kommentar — 26. Februar 2012 @ 21:23

  11. Jule

    4. Mose 28 – 30

    4. Mose 28 und 29 – Aufzählung der Opfer zu verschiedenen Anlässen:

    1 Und der Herr redete zu Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Ihr sollt darauf achten, dass ihr meine Opfergaben, meine Speise von meinen Feueropfern, die zum lieblichen Geruch für mich sind, mir darbringt zu ihrer bestimmten Zeit.

    3 Und sprich zu ihnen: Das ist das Feueropfer, das ihr dem Herrn darbringen sollt: täglich zwei einjährige, makellose Lämmer als beständiges Brandopfer. 4 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das andere Lamm sollst du zur Abendzeit opfern; 5 dazu ein Zehntel Epha Feinmehl als Speisopfer, gemengt mit einem Viertel Hin Öl aus zerstoßenen Oliven.

    6 Das ist das beständige Brandopfer, das am Berg Sinai eingesetzt wurde zum lieblichen Geruch, als Feueropfer für den Herrn ; 7 dazu sein Trankopfer, zu jedem Lamm ein Viertel Hin. Im Heiligtum soll man dem Herrn das Trankopfer von starkem Getränk spenden. 8 Das andere Lamm sollst du zur Abendzeit opfern, wie das Speisopfer am Morgen und wie sein Trankopfer sollst du [es] opfern, als Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn .

    9 Am Sabbattag aber zwei einjährige, makellose Lämmer und zwei Zehntel Feinmehl als Speisopfer, mit Öl gemengt, dazu sein Trankopfer. 10 Das ist das Sabbat- Brandopfer an jedem Sabbat, außer dem beständigen Brandopfer und sein Trankopfer. 11 Aber am ersten Tag eurer Monate sollt ihr dem Herrn als Brandopfer darbringen : zwei Jungstiere und einen Widder, sieben einjährige, makellose Lämmer; 12 und drei Zehntel Feinmehl als Speisopfer, mit Öl gemengt, zu jedem Stier; zwei Zehntel Feinmehl, mit Öl gemengt, zudem einen Widder als Speisopfer, 13 und je ein Zehntel Feinmehl als Speisopfer, mit Öl gemengt, zu jedem Lamm. Es ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn . 14 Und sein Trankopfer soll ein halbes Hin Wein zu jedem Stier sein, ein Drittel Hin zu dem Widder, ein Viertel Hin zu jedem Lamm. Das ist das monatliche Brandopfer, für jeden Monat im Jahr. 15 Dazu soll ein Ziegenbock als Sündopfer dem Herrn geopfert werden, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.

    16 Aber am vierzehnten Tag des ersten Monats ist das Passah des Herrn ; 17 und am fünfzehnten Tag desselben Monats ist das Fest; sieben Tage soll man ungesäuertes [Brot] essen. 18 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, 19 sondern ihr sollt dem Herrn ein Feueropfer, nämlich ein Brandopfer , darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer; makellos sollen sie sein; 20 dazu ihre Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel sollt ihr zu jedem Stier und zwei Zehntel zu dem Widder opfern, 21 und je ein Zehntel sollt ihr zu jedem der sieben Lämmer opfern; 22 dazu einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken. 23 Und dies sollt ihr opfern zusätzlich zu dem Brandopfer am Morgen, das ein beständiges Brandopfer ist.

    24 Auf diese Weise sollt ihr täglich, sieben Tage lang, dem Herrn die Speise des wohlriechenden Feueropfers opfern; neben dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden. 25 Und am siebten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.

    26 Auch am Tag der Erstlinge, wenn ihr dem Herrn das neue Speisopfer an eurem Wochenfest darbringt, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, 27 sondern ihr sollt dem Herrn als Brandopfer zum lieblichen Geruch zwei junge Stiere darbringen, einen Widder, sieben einjährige Lämmer 28 samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel auf jeden Stier, zwei Zehntel zu dem Widder; 29 und ein Zehntel auf jedes Lamm von den sieben Lämmern, 30 und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu erwirken. 31 Diese Opfer sollt ihr darbringen, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer – sie sollen makellos sein -, und ihre Trankopfer dazu.

    1 Und am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Tag des Hörnerschalls. 2 Und ihr sollt dem Herrn Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer; 3 dazu ihr Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 5 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, 6 außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den Herrn .

    7 Und am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen ; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten. 8 Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, makellos sollen sie euch sein, 9 samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 11 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Sündopfer zur Versöhnung und dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

    12 Ebenso sollt ihr am fünfzehnten Tag des siebten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem Herrn sieben Tage lang ein Fest feiern. 13 Da sollt ihr ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn : 13 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige Lämmer, makellos sollen sie sein, 14 samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem Stier von den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den beiden Widdern 15 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den 14 Lämmern; 16 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

    17 Und am zweiten Tag : 12 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 18 mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und ihren Trankopfern .

    20 Und am dritten Tag: 11 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 21 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer .

    23 Und am vierten Tag: 10 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 24 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

    26 Und am fünften Tag: 9 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 27 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

    29 Und am sechsten Tag: 8 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 30 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.

    32 Und am siebten Tag: 7 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 33 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

    35 Am achten Tag sollt ihr eine Fest-versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, 36 sondern ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn : einen Stier, einen Widder, sieben einjährige, makellose Lämmer, 37 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Dies sollt ihr dem Herrn an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt habt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Friedensopfern.

    einen Gedanken zu den Opfern findet ihr hier:

    Kommentar — 4. März 2013 @ 01:07

  12. Jule

    4. Mose 30 – die Sache mit den Gelübden und dem Veto-Recht der Männer:

    1 Und Mose sagte den Kindern Israels alles, was ihm der Herr geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israels und sprach: Das ist es, was der Herr geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Herrn ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er handeln .

    4 Wenn eine Frau dem Herrn ein Gelübde ablegt und eine Verpflichtung auf sich nimmt, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist, 5 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und ihr Vater schweigt dazu, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 6 Wenn aber ihr Vater an dem Tag, da er es hört, es ihr verwehrt, so ist keines ihrer Gelübde und ihrer Verpflichtungen gültig, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der Herr wird es ihr vergeben, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat.

    7 Wenn sie aber einen Mann heiratet, und sie hat ein Gelübde abgelegt oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tag, da er davon hört, so gelten ihre Gelübde; und ihre Verpflichtungen, die sie auf ihre Seele gebunden hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann es ihr verwehrt an dem Tag, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde ungültig, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der Herr wird es ihr vergeben.

    10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten.

    11 Und wenn sie im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder sich mit einem Eid etwas auf ihre Seele gebunden hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und es ihr nicht verwehrt, so gelten alle ihre Gelübde und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 13 Wenn es aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, irgendwie ungültig macht, so gilt keines ihrer Gelübde oder der Verpflichtungen ihrer Seele von dem, was über ihre Lippen gegangen ist; denn ihr Mann hat es aufgehoben, und der Herr wird es ihr vergeben .

    14 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele – ihr Mann kann sie bestätigen , und ihr Mann kann sie aufheben.

    15 Wenn er aber von einem Tag bis zum anderen dazu schweigt, so bestätigt er jedes ihrer Gelübde oder alle ihre Verpflichtungen, die sie auf sich hat; er bestätigt sie, weil er geschwiegen hat an dem Tag, da er es hörte. 16 Sollte er sie aber erst später aufheben, nachdem er es gehört hat, so muss er ihre Schuld tragen .

    17 Das sind die Satzungen , die der Herr Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist.

    Wir haben uns in den vergangenen Jahren ja bereits ausgiebig mit den Gelübden beschäftigt – ganz besonders auch mit diesem Punkt hier, dass ein Haupt (sei es Ehemann oder der Vater) das Gelübde einer Frau aufheben kann:

    In der Hoffnung für alle war auch besonders der Vers 17 interessant:

    17 Diese Weisungen erhielt Mose vom Herrn. Sie regeln den Umgang mit Gelübden von verheirateten und unverheirateten Frauen und bestimmen, welchen Einfluss Väter und Ehemänner auf die Gelübde haben.

    Daher interessierte mich ja besonders, wie die Volxsbibel das übersetzt – aber dieser Gedanke kommt hier nicht so rüber wie in der HfA. Einen schönen Gedanken dazu vermittelt noch die Übersetzung der Guten Nachricht:

    11 Wenn eine verheiratete Frau dem HERRN irgendein Gelübde ablegt, 12 dann ist es gültig, sofern der Ehemann keinen Einspruch erhebt. 13 Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon hört, so ist es ungültig geworden. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt; denn ihr Mann hat es ihr verwehrt. 14 Wenn eine Frau dem HERRN etwas gelobt oder schwört, auf etwas zu verzichten, hat der Ehemann das Recht, das Gelübde seiner Frau gelten zu lassen oder aufzuheben. 15 Wenn er aber nicht am selben Tag, an dem er davon hört, Einspruch erhebt, billigt er durch sein Schweigen das Gelübde seiner Frau. 16 Erhebt er erst später Einspruch und hindert seine Frau daran, ihr Gelübde zu erfüllen, so macht er und nicht die Frau sich schuldig und er muss die Folgen tragen.

    Wieder einmal wird der Grundsatz hervorgehoben, dass der Mann und Vater das Haupt der Familie ist. Dies ist Jehova so wichtig, dass dies immer wieder erwähnt wird. Wir wissen, dass sich Jehova in dieser Hinsicht nicht geändert hat – leben wir also bitte auch danach

    Kommentar — 4. März 2013 @ 01:30

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