Hesekiel 46 – 48
Kapitel 46
„Dies ist, was der Souveräne Herr Jehova gesprochen hat: ‚Was das Tor des inneren Vorhofs betrifft, das nach Osten sieht: Es sollte für die sechs Werktage verschlossen bleiben, und am Sabbattag sollte es geöffnet werden, und am Tag des Neumonds sollte es geöffnet werden. 2 Und der Vorsteher soll auf dem Weg der Vorhalle des Tores von außen hereinkommen und sich an den Türpfosten des Tores stellen; und die Priester sollen sein Ganzbrandopfer und seine Gemeinschaftsschlachtopfer darbieten, und er soll sich auf der Schwelle des Tores niederbeugen, und er soll hinausgehen, das Tor aber sollte bis zum Abend nicht geschlossen werden. 3 Und das Volk des Landes soll sich niederbeugen am Eingang jenes Tores an den Sabbaten und an den Neumonden vor Jehova.
4 Und das Ganzbrandopfer, das der Vorsteher Jehova am Sabbattag darbringen sollte, sollte aus sechs fehlerlosen männlichen Lämmern und einem fehlerlosen Widder bestehen 5 und als Getreideopfer ein Ẹpha zum Widder und zu den männlichen Lämmern ein Getreideopfer, wie er [es] zu geben vermag, und was Öl betrifft, ein Hin zu dem Ẹpha. 6 Und am Tag des Neumonds sollte ein junger Stier dasein, der Sohn [der] Rinderherde, ein fehlerloser, und sechs männliche Lämmer und ein Widder; als fehlerlose sollten sie sich erweisen. 7 Und ein Ẹpha zu dem jungen Stier und ein Ẹpha zum Widder sollte er als ein Getreideopfer darbieten und zu den männlichen Lämmern gemäß dem, was er aufbringen kann; und was Öl betrifft, ein Hin zu dem Ẹpha.
8 Und wenn der Vorsteher hereinkommt, sollte er auf dem Weg der Vorhalle des Tores hereinkommen, und auf ihrem Weg sollte er hinausgehen. 9 Und wenn das Volk des Landes in den Festzeiten vor Jehova hereinkommt, sollte der, der auf dem Weg des Nordtores hereinkommt, um sich niederzubeugen, auf dem Weg des Südtores hinausgehen; und der, der auf dem Weg des Südtores hereinkommt, sollte auf dem Weg des Tores nach Norden hinausgehen. Keiner sollte auf dem Weg des Tores zurückgehen, durch das er hereingekommen ist, denn er sollte gerade vor sich her hinausgehen. 10 Und was den Vorsteher in ihrer Mitte betrifft, wenn sie hereinkommen, sollte er hereinkommen; und wenn sie hinausgehen, sollte er hinausgehen. 11 Und an den Festen und in den Festzeiten sollte das Getreideopfer wirklich ein Ẹpha zu dem jungen Stier und ein Ẹpha zum Widder sein und zu den männlichen Lämmern, wie er [es] zu geben vermag; und was Öl betrifft, ein Hin zu dem Ẹpha.
12 Und falls der Vorsteher als freiwillige Gabe ein Ganzbrandopfer beschaffen sollte oder Gemeinschaftsschlachtopfer als freiwillige Gabe für Jehova, soll man ihm das Tor öffnen, das nach Osten sieht, und er soll sein Ganzbrandopfer und seine Gemeinschaftsschlachtopfer beschaffen, so wie er es am Sabbattag tut. Und er soll hinausgehen, und man soll das Tor, nachdem er hinausgegangen ist, schließen.
13 Und ein fehlerloses in seinem ersten Jahr [stehendes] männliches Lamm solltest du täglich als Ganzbrandopfer für Jehova beschaffen. Morgen für Morgen solltest du es beschaffen. 14 Und als Getreideopfer solltest du dazu Morgen für Morgen das Sechstel eines Ẹphas beschaffen, und was Öl betrifft, das Drittel eines Hins zur Besprengung des Feinmehls. Das Getreideopfer für Jehova ist eine auf unabsehbare Zeit dauernde Satzung, beständig. 15 Und sie sollen das männliche Lamm und das Getreideopfer und das Öl Morgen für Morgen beschaffen als ein beständiges Ganzbrandopfer.‘
16 Dies ist, was der Souveräne Herr Jehova gesprochen hat: ‚Falls der Vorsteher jedem seiner Söhne als sein Erbe eine Gabe geben sollte, wird diese das Eigentum seiner Söhne werden. Sie ist ihr Erbbesitz. 17 Und falls er einem seiner Diener von seinem Erbteil eine Gabe geben sollte, so soll sie ihm gehören bis zum Jahr der Freiheit; und sie soll an den Vorsteher zurückkommen. Nur sein Erbteil — bezüglich seiner Söhne — sollte ihnen selbst weiterhin gehören. 18 Und der Vorsteher sollte nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, um sie gewaltsam aus ihrem Besitztum zu vertreiben. Von seinem eigenen Besitztum sollte er seinen Söhnen ein Erbe geben, damit mein Volk nicht zerstreut wird, jeder aus seinem Besitztum.‘ “
19 Und er brachte mich dann durch den Zugangsweg, der an der Seite des Tores war, hinein zu den heiligen Speiseräumen, denen, die den Priestern gehörten [und] die nach Norden sahen, und siehe, da war ein Ort auf beiden Hinterseiten gegen Westen. 20 Und er sagte dann zu mir: „Das ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen werden [und] wo sie das Getreideopfer backen werden, um nichts in den äußeren Vorhof hinauszubringen, um das Volk zu heiligen.“
21 Und er brachte mich dann in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich zu den vier Eckpfosten des Vorhofs hindurchgehen, und siehe, da war ein Vorhof an [diesem] Eckpfosten des Vorhofs, ein Vorhof an [jenem] Eckpfosten des Vorhofs. 22 An den vier Eckpfosten des Vorhofs, da waren kleine Vorhöfe, vierzig [Ellen] an Länge und dreißig an Breite. Alle vier mit Eckbauten hatten dasselbe Maß. 23 Und da war eine Reihe rings um sie her, rings um alle vier, und Kochstellen waren angelegt unterhalb der Reihen ringsum. 24 Dann sprach er zu mir: „Dies sind die Häuser derer, die das Kochen besorgen, wo die Diener des HAUSES das Schlachtopfer des Volkes kochen.“
Kapitel 47
Und nach und nach brachte er mich zum Eingang des HAUSES zurück, und siehe, Wasser kam hervor unter der Schwelle des HAUSES nach Osten zu, denn die Vorderseite des HAUSES war nach Osten hin. Und das Wasser kam herab von unterhalb, von der rechten Seite des HAUSES, südlich vom Altar.
2 Und er führte mich nach und nach auf dem Weg des Nordtores hinaus und nahm mich auf dem Weg außen herum mit zum äußeren Tor, das nach Osten sieht, und siehe, Wasser rieselte von der rechten Seite her.
3 Als der Mann ostwärts hinausging mit einer Meßschnur in seiner Hand, ging er auch daran, an Ellen tausend zu messen und mich durchs Wasser gehen zu lassen, Wasser [bis] an die Knöchel.
4 Und er fuhr fort, tausend zu messen, und ließ mich dann durchs Wasser gehen, Wasser [bis] an die Knie.
Und er fuhr fort, tausend zu messen, und ließ mich nun hindurchgehen — Wasser [bis] an die Hüften.
5 Und er fuhr fort, tausend zu messen. Es war ein Wildbach, den ich nicht zu durchschreiten vermochte, denn das Wasser war hoch geworden, Wasser [zum] Schwimmen, ein Wildbach, den man nicht durchschreiten konnte.
6 Darauf sprach er zu mir: „Hast du [dies] gesehen, o Menschensohn?“
Dann ließ er mich gehen und ließ mich [an] das Ufer des Wildbachs zurückkehren. 7 Als ich zurückkam, siehe, [da standen] am Ufer des Wildbachs sehr viele Bäume auf dieser Seite und auf jener Seite. 8 Und er sprach weiter zu mir: „Dieses Wasser fließt in die östliche Gegend und soll durch die Ạraba hinabfließen. Und es soll ins Meer gelangen. Da es in das Meer selbst hinausgeführt wird, so wird [dessen] Wasser tatsächlich geheilt. 9 Und es soll geschehen, daß jede lebende Seele, die da wimmelt, an jedem Ort, wohin der Wildbach von doppelter Größe kommt, Leben bekommen wird. Und es soll geschehen, daß sehr viele Fische dasein werden, denn dorthin wird dieses Wasser zweifellos kommen, und das [Wasser des Meeres] wird geheilt werden, und alles wird leben, wohin der Wildbach kommt.
10 Und es soll geschehen, daß Fischer tatsächlich daran stehen werden von En-Gẹdi selbst bis nach En-Eglạjim. Einen Trockenplatz für Schleppnetze wird es geben. Nach ihren Arten werden ihre Fische sein, wie die Fische des Großen Meeres, sehr viele.
11 Da sind seine sumpfigen Stellen und seine Tümpel, und sie werden nicht geheilt werden. [Dem] Salz werden sie sicherlich übergeben werden.
12 Und längs des Wildbachs, seinem Ufer entlang auf dieser Seite und auf jener Seite, werden alle Arten von Bäumen zur Speise emporkommen. Ihr Laub wird nicht welken, noch wird ihr Fruchtertrag verzehrt werden. In ihren Monaten werden sie neue Frucht tragen, denn das Wasser für sie — es kommt aus dem Heiligtum selbst hervor. Und ihr Fruchtertrag wird zur Speise dienen und ihr Laub zur Heilung.“
13 Dies ist, was der Souveräne Herr Jehova gesprochen hat: „Dies ist das Gebiet, das ihr euch zum Erbe als das Land für die zwölf Stämme Israels zuweisen werdet, mit zwei Feldstücken für Joseph. 14 Und ihr sollt es erben, jeder das gleiche wie sein Bruder, über welches [Land] ich meine Hand [in einem Eid] erhoben habe, [es] euren Vorvätern zu geben; und dieses Land soll euch [durchs Los] als Erbe zufallen.
15 Und dies ist die Grenze des Landes nach der Nordseite, vom Großen Meer an auf dem Weg nach Hẹthlon, wenn man nach Zẹdad kommt, 16 Hạmath, Berọtha, Sibrạjim, das zwischen der Grenze von Damạskus und der Grenze von Hạmath ist; Hạzer-Hạttichon, das zur Grenze von Haurạn hin [liegt]. 17 Und es soll sich erweisen, daß die Grenze vom Meer her Hạzar-Ẹnon ist, die Grenze von Damạskus und nördlich — nordwärts, und die Grenze von Hạmath. Dies ist die Nordseite.
18 Und die Ostseite ist von [der Stelle] zwischen Haurạn und Damạskus und zwischen Gịlead und dem Land Israel; der Jordan, von der Grenze bis zum östlichen Meer solltet ihr messen. Das ist die Ostseite.
19 Und die Südseite ist gegen Süden, von Tạmar bis zu den Wassern von Mẹribath-Kạdesch, dem Wildbachtal bis zum Großen Meer. Dies ist die Seite gegen Süden, zum Nẹgeb hin.
20 Und die Westseite ist das Große Meer, von der Grenze geradewegs vorwärts bis zum Eingang nach Hạmath. Dies ist die Westseite.“
21 „Und ihr sollt euch dieses Land zuteilen, den zwölf Stämmen Israels. 22 Und es soll geschehen, daß ihr es als Erbe euch selbst und den ansässigen Fremdlingen durchs Los zuteilen solltet, die als Fremdlinge in eurer Mitte weilen, die Väter von Söhnen geworden sind in eurer Mitte. Und sie sollen euch wie ein Einheimischer unter den Söhnen Israels werden. Mit euch wird ihnen [durchs Los] ein Erbe inmitten der Stämme Israels zufallen. 23 Und es soll geschehen, in dem Stamm, bei dem der ansässige Fremdling als Fremdling wohnhaft geworden ist, dort solltet ihr ihm seinen Erbbesitz geben“ ist der Ausspruch des Souveränen Herrn Jehova.
Kapitel 48
„Und dies sind die Namen der Stämme. Vom äußersten nördlichen Ende, an der Seite längs des Weges von Hẹthlon bis zum Eingang nach Hạmath, Hạzar-Ẹnan, die Grenze von Damạskus nordwärts, an der Seite von Hạmath; und er soll sicherlich einen östlichen Rand [und] den westlichen haben: Dan, e i n [Teil]. 2 Und an der Grenze Dans, vom Ostrand bis zum Westrand: Ạscher, einer. 3 Und an der Grenze Ạschers, vom Ostrand selbst bis zum Westrand: Nạphtali, einer. 4 Und an der Grenze Nạphtalis, vom Ostrand bis zum Westrand: Manạsse, einer. 5 Und an der Grenze Manạsses, vom Ostrand bis zum Westrand: Ẹphraim, einer. 6 Und an der Grenze Ẹphraims, vom Ostrand selbst bis zum Westrand: Rụben, einer. 7 Und an der Grenze Rụbens, vom Ostrand bis zum Westrand: Juda, einer. 8 Und an der Grenze Judas, vom Ostrand bis zum Westrand, sollte sicherlich der Beitrag, den ihr beisteuern solltet, fünfundzwanzigtausend [Ellen] in der Breite sein und [die] Länge gemäß einem der Anteile vom Ostrand bis zum Westrand. Und das Heiligtum soll sich in seiner Mitte befinden.
9 Was den Beitrag betrifft, den ihr für Jehova beisteuern solltet: [Die] Länge wird fünfundzwanzigtausend [Ellen] sein und [die] Breite zehntausend. 10 Und diese betreffend sollte sich der heilige Beitrag für die Priester erweisen, nach Norden hin fünfundzwanzigtausend [Ellen] und nach Westen eine Breite von zehntausend und nach Osten eine Breite von zehntausend und nach Süden eine Länge von fünfundzwanzigtausend. Und das Heiligtum Jehovas soll sich mitten darin befinden. 11 Es wird für die Priester sein, diejenigen, die geheiligt sind von den Söhnen Zạdoks, die sich der Obliegenheiten mir gegenüber annahmen, die nicht abirrten, als die Söhne Israels abirrten, so wie die Levịten abirrten. 12 Und sie sollen schließlich einen Beitrag vom Beitrag des Landes als etwas Hochheiliges innehaben an der Grenze der Levịten.
13 Und die Levịten sollten unmittelbar neben dem Gebiet der Priester fünfundzwanzigtausend [Ellen] an Länge und an Breite zehntausend haben, wobei die ganze Länge fünfundzwanzigtausend ist und die Breite zehntausend. 14 Und sie sollten nichts davon verkaufen, noch sollte einer einen Tausch vornehmen, noch sollte einer das Erlesenste des Landes [an andere] übergehen lassen; denn es ist etwas Heiliges für Jehova.
15 Was die fünftausend [Ellen] betrifft, die an Breite neben den fünfundzwanzigtausend übrigbleiben, es ist etwas Nichtheiliges für die Stadt zum Wohnort und zum Weidegrund. Und die Stadt soll schließlich mitten darin sein. 16 Und dies sind die Maße [der Stadt]: der Nordrand viertausendfünfhundert [Ellen] und der Südrand viertausendfünfhundert und der Ostrand viertausendfünfhundert und der Westrand viertausendfünfhundert. 17 Und die Stadt soll einen Weidegrund bekommen, nach Norden hin zweihundertfünfzig [Ellen] und nach Süden zweihundertfünfzig und nach Osten zweihundertfünfzig und nach Westen zweihundertfünfzig.
18 Und was an Länge übrigbleibt, wird genauso sein wie der heilige Beitrag: zehntausend [Ellen] gegen Osten und zehntausend gegen Westen; und es soll sich erweisen, daß es genauso ist wie der heilige Beitrag, und sein Ertrag soll für diejenigen zum Brot werden, die der Stadt dienen. 19 Und die, die der Stadt dienen aus allen Stämmen Israels, werden es bebauen.
20 Der ganze Beitrag ist fünfundzwanzigtausend [Ellen] bei fünfundzwanzigtausend. Einen quadratischen Teil solltet ihr als den heiligen Beitrag beisteuern mit dem Besitz der Stadt.
21 Und was übriggelassen ist, wird dem Vorsteher gehören, auf dieser Seite und auf jener Seite des heiligen Beitrags und des Besitzes der Stadt, längs der fünfundzwanzigtausend [Ellen] [von] dem Beitrag bis zur Ostgrenze; und im Westen längs der fünfundzwanzigtausend [Ellen] bis zur Westgrenze. Genau wie die Anteile [wird es] für den Vorsteher [sein]. Und der heilige Beitrag und das Heiligtum des HAUSES sollen sich mitten darin befinden.
22 Und was das Besitztum der Levịten und das Besitztum der Stadt betrifft, so sollte es sich zwischen dem befinden, was dem Vorsteher gehört. Zwischen der Grenze Judas und der Grenze Bẹnjamins sollte es dann dem Vorsteher gehören.
23 Und was die übrigen Stämme betrifft, vom Ostrand bis zum Westrand: Bẹnjamin, e i n [Teil]. 24 Und an der Grenze Bẹnjamins, vom Ostrand bis zum Westrand: Sịmeon, einer. 25 Und an der Grenze Sịmeons, vom Ostrand bis zum Westrand: Ịssachar, einer. 26 Und an der Grenze Ịssachars, vom Ostrand bis zum Westrand: Sẹbulon, einer. 27 Und an der Grenze Sẹbulons, vom Ostrand bis zum Westrand: Gad, einer. 28 Und an der Grenze Gads, zum Südrand wird sie südwärts gehen; und die Grenze sei von Tạmar an zu den Wassern von Mẹribath-Kạdesch, zum Wildbachtal, bis an das Große Meer.
29 Dies wird das Land sein, das ihr den Stämmen Israels [durchs Los] als Erbe zufallen lassen solltet, und diese werden ihre Anteile sein“ ist der Ausspruch des Souveränen Herrn Jehova.
30 „Und dies werden die Ausgänge der Stadt sein: Am Nordrand werden viertausendfünfhundert [Ellen das] Maß sein.
31 Und die Tore der Stadt werden gemäß den Namen der Stämme Israels sein, drei Tore sind im Norden, das Tor Rụbens, eines; das Tor Judas, eines; das Tor Lẹvis, eines.
32 Und am Ostrand werden es viertausendfünfhundert [Ellen] sein und drei Tore, ja das Tor Josephs, eines; das Tor Bẹnjamins, eines; das Tor Dans, eines.
33 Und der Südrand wird viertausendfünfhundert [Ellen] sein, was das Maß betrifft, mit drei Toren, das Tor Sịmeons, eines; das Tor Ịssachars, eines; das Tor Sẹbulons, eines.
34 Der Westrand wird viertausendfünfhundert [Ellen] sein, da sind drei Tore, das Tor Gads, eines; das Tor Ạschers, eines; das Tor Nạphtalis, eines.
35 Ringsum werden es achtzehntausend [Ellen] sein; und der Name der Stadt wird von [jenem] Tag an sein: Jehova selbst ist dort.“
Jule | 09.25.09 | Hesekiel, Text in der Bibel | 7 Comments |